Wo kann ich weitere Informationen finden?
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Website der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen. Für weitere Auskünfte steht das "Pflegetelefon" unter der Nummer 848 800 277 zur Verfügung.
Wie setzt sich die Berufungskommission zusammen?
Die Berufungskommission wird von der Landesregierung eingesetzt. Sie besteht aus einem Arzt/einer Ärztin, einem Krankenpfleger/einer Krankenpflegerin und einer Sozialfachkraft.
Wie erhalte ich Einsicht in den Erhebungsbogen?
Um Einsicht in den Erhebungsbogen zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person oder ihre gesetzliche Vertretung eine entsprechende schriftliche Anfrage stellen. Dem Antrag muss eine Kopie des Personalausweises der antragstellenden Person oder deren gesetzlichen Vertretung beigelegt werden. Alle Informationen zur Einsichtnahme in den Erhebungsbogen finden Sie auf der Seite des Dienstes „Einsichtnahme in den Erhebungsbogen zur Pflegeeinstufung“.
ACHTUNG: Der Antrag auf Einsichtnahme unterbricht nicht die Rekursfrist. Der Rekurs gegen das Einstufungsergebnis muss immer innerhalb von 45 Tagen ab Erhalt des Einstufungsergebnisses eingelegt werden!