Der Rekurs muss von der pflegebedürftigen Person selbst oder von ihrer gesetzlichen Vertretung unterzeichnet sein.
Sie müssen den Rekurs innerhalb von 45 Tagen ab Erhalt des Einstufungsergebnisses bei der Berufungskommission einreichen.
Der Rekurs muss folgende Elemente enthalten:
- eine ausführliche Begründung, d. h. eine detaillierte Beschreibung des Pflegebedarfs der pflegebedürftigen Person (welche Art von Hilfe wird wie oft und aus welchem Grund benötigt und ausgeführt);
- Daten der pflegebedürftigen Person;
- Daten der Person, die den Rekurs einreicht;
- Kopien der Personalausweise;
- Unterschrift der pflegebedürftigen Person oder der gesetzlichen Vertretung.
Folgende Elemente sind von Nutzen:
- Protokollnummer und -datum der Mitteilung zum Einstufungsergebnis (wir empfehlen, dem Rekurs eine Kopie des Schreibens beizufügen);
- eventuell vorhandene aktuelle fachärztliche Zeugnisse und Befunde, die wichtige Informationen über den Zustand der Person zum Zeitpunkt der Pflegeeinstufung enthalten;
- Berichte von an der Pflege beteiligten Diensten;
- das Ansuchen um Anhörung einer Vertrauensperson.