Wo kann ich weitere Informationen finden?
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Website der für diesen Dienst zuständigen Institution (externer Link) zu besuchen. Für weitere Auskünfte steht das "Pflegetelefon" unter der Nummer 848 800 277 zur Verfügung.
Kann die Beantragung des V.I.T.A.-Bogens bei der Rekursstellung hilfreich sein?
Ja, die Einsichtnahme in den Erhebungsbogen, den das Einstufungsteam nach dem Einstufungsgespräch zur Feststellung des Pflegebedarfs ausgefüllt hat, kann bei der Rekursstellung hilfreich sein. Alle Informationen zum Rekurs finden Sie auf der Seite des Dienstes "Rekurs Pflegegeld".
Wird die Frist für die Einreichung eines Rekurses durch den Antrag auf Einsichtnahme in den Erhebungsbogen unterbrochen?
Nein, durch den Antrag auf Einsichtnahme in den Erhebungsbogen wird die Frist für die Einreichung eines Rekurses nicht unterbrochen. Der Rekurs gegen das Ergebnis der Pflegeeinstufung muss immer innerhalb von 45 Tagen ab Erhalt des Ergebnisses der Pflegeeinstufung eingereicht werden!