Beschreibung
Eine pflegebedürftige Person kann einen Antrag auf Pflegegeld einreichen. Das Pflegegeld kann Ihnen nach der Pflegeeinstufung gewährt werden. Damit wird der Pflegebedarf der Person erhoben.
Die Pflegebedürftigkeit gilt als erheblich, wenn der Bedarf an Betreuung im Wochendurchschnitt täglich mehr als zwei Stunden für die Grundpflege beträgt.
Der Hilfebedarf für die Aktivitäten des täglichen Lebens wird in Stunden und Minuten gemessen. Dabei wird nur jene Zeit als Pflegebedarf bemessen, in der die Pflegeperson keine andere Tätigkeit verrichten kann. Hilfe bei der Haushaltsführung wird nur dann in die Berechnung der Pflegezeit einbezogen, wenn die Person bereits in anderen Bereichen der Grundpflege einen hohen Bedarf an Betreuung hat.
Für Personen mit einer schweren Erkrankung und einer voraussichtlichen Lebenserwartung von 90 bis 120 Tagen gibt es hingegen eine eigene Leistung: das Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit.
