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Dienstcode: 2158

Antrag auf Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit

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Beschreibung

Personen mit einer schweren Erkrankung können um diese Art von Pflegegeld ansuchen: Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit.
Die schwer kranke Person wird nicht eingestuft, sondern erhält von Amts wegen ein Pflegegeld, das der dritten Pflegestufe entspricht. Das Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit wird für eine Dauer von höchstens zwölf Monaten ausgezahlt.


Wer kann den Dienst nutzen

Anspruch auf das Pflegegeld haben Personen mit schwerer Krankheit und falls diese fortgeschrittene Krankheit zu einer niedrigen voraussichtlichen Lebenserwartung von 90 bis 120 Tagen führt.
Dazu gehören zum Beispiel:

  • invasive oder metastasierte Krebsleiden;
  • schwere Lungen- oder Herzerkrankungen;
  • Ausfall der Nierenfunktion;
  • schwere Lebererkrankungen.

Voraussetzungen

Es gelten grundsätzlich dieselben Zugangsvoraussetzungen wie beim Antrag auf Pflegegeld, mit folgenden Unterschieden:

  • Die Funktionseinschränkungen müssen nicht länger als voraussichtlich sechs Monate anhalten oder bereits seit über sechs Monaten andauern;
  • Der Arzt oder die Ärztin muss im dem Antrag beizulegenden ärztlichen Zeugnis ausdrücklich bestätigen, dass es sich um einen Terminalpatienten oder eine Terminalpatientin handelt und dass daher das Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit beantragt wird.

Was benötigen Sie

Antrag auf Pflegegeld

Ärztliches Zeugnis

Ärztliches Zeugnis des Arztes/der Ärztin für Allgemeinmedizin oder des Facharztes/der Fachärztin des Südtiroler Sanitätsbetriebs, das nicht älter als 90 Tage ist:

Die Ärzte oder Ärztinnen können für das ärztliche Zeugnis ein Honorar berechnen.


So wird es gemacht

Fordern Sie ein ärztliches Zeugnis von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin für Allgemeinmedizin oder von dem Facharztes/der Fachärztin des Südtiroler Sanitätsbetriebes an. 
Bereiten Sie das Formular vor und reichen Sie den Antrag über ein Patronat oder einen Sozialsprengel ein:

In Bozen und Überetsch kann der Antrag nur über die Patronate eingereicht werden.


So geht es weiter

  • Das Amt nimmt Ihren Antrag entgegen, prüft Ihre Voraussetzungen und gewährt das Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit;

  • Das Ergebnis wird Ihnen per Einschreiben zugesandt;

  • Ab dem Monat, der auf die Antragstellung folgt, haben Sie 12 Monate lang Anspruch auf ein Pflegegeld, das der dritten Stufe entspricht;

  • Während der zwölf Monate, in denen diese Leistung ausbezahlt wird, können Sie keinen neuen Antrag auf Pflegegeld stellen;

  • Nach Ablauf der zwölf Monate wird wieder das Pflegegeld in der vorher bezogenen Höhe ausbezahlt, wenn:

  • Sie vorher bereits Pflegegeld bezogen haben und

  • Ihr vorheriger Antrag noch nicht verfallen ist.

  • Sie können das Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit nicht verlängern;

  • Ab dem zwölften Auszahlungsmonat können Sie eventuell einen Antrag auf Wiedereinstufung stellen; das zuständige Einstufungsteam wird daraufhin ein Einstufungsgespräch zur Feststellung des Pflegebedarfs führen.


Zeiten und Fristen

  • Das Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit wird für die Dauer von höchstens 12 Monaten ausbezahlt;

  • Sie können ab dem zwölften Auszahlungsmonat einen eventuellen Antrag auf Wiedereinstufung stellen.

 



Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung laut EU-Verordnung 2016_679.