Beschreibung
In bestimmten Fällen können im Rahmen der Pflegeeinstufung Dienstgutscheine für Hauspflegestunden verordnet werden.
Dieses Instrument wurde eingeführt, um:
- die Qualität der Pflege zu gewährleisten;
- die Familien zu unterstützen;
- die Bedürfnisse und Rechte der pflegebedürftigen Personen zu schützen.
Die betroffene Person hat durch Dienstgutscheine das Anrecht auf eine bestimmte Anzahl von Hauspflegestunden. Diese Pflege kann von den ambulanten Betreuungsdiensten der Sprengel oder von anderen akkreditierten öffentlichen oder privaten Anbietern von Pflegeleistungen erbracht werden.
Die Verschreibung der Dienstgutscheine ist verbindlich. Sie gilt bis zu Widerruf von Amts wegen oder bis zur Abänderung durch Entscheidung des Einstufungsteams. Eine solche Änderung kann im Rahmen einer Wiedereinstufung oder eines unangekündigten Überprüfungsbesuches erfolgen. Die Verschreibung der Dienstgutscheine kann auch durch eine Entscheidung der Berufungskommission aufgrund eines Rekurses geändert werden.
Die Anzahl der verordneten Dienstgutscheine bezieht sich auf den Zeitraum von einem Monat.
Dienstgutscheine, die nicht beansprucht werden, verfallen am Ende des Monats und können nicht für einen späteren Zeitraum akkumuliert oder eingelöst werden.
Wenn sich die Pflegesituation seit der letzten Pflegeeinstufung erheblich verändert hat, kann die Streichung oder Änderung der Dienstgutscheine beantragt werden. Dieser Antrag kann von der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung durch schriftliche Mitteilung an das Amt für Pflegeeinstufung gestellt werden. In diesem Fall entscheidet das Amt im Rahmen eines unangekündigten Überprüfungsbesuches oder auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen über diese Abänderung.
