Description
Beiträge für:
- die Planung, die Realisierung und den Umbau von Kläranlagen und Hauptkanalisationen;
- Sanierungs- und Renaturierungsmaßnahmen an Oberflächengewässern und am Grundwasser.

Beiträge für:
Die Voraussetzungen beziehen sich auf die Höhe der zulässigen Ausgaben: Sie können keinen Beitragsantrag einreichen, in dem Ausgaben von unter 10.000,00 Euro vorgesehen sind.
Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie das folgende Formular ausfüllen: ##1##.
Legen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
Um die Auszahlung des Beitrags zu beantragen, müssen Sie das folgende Formular ausfüllen: ##2##.
Legen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie die im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ genannten Unterlagen per zertifizierte elektronische Post an das Verwaltungsamt für Umwelt der Autonomen Provinz Bozen an die folgende PEC-Adresse senden: verwaltungumwelt.amministrazioneambiente@pec.prov.bz.it.
Das Verwaltungsamt für Umwelt prüft die formelle Richtigkeit und Vollständigkeit Ihres Antrags.
Das Amt für Gewässerschutz nimmt eine technische Bewertung der Maßnahmen vor. Es gelten die Kriterien der Notwendigkeit, Dringlichkeit, Angemessenheit der Ausgaben und Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Anschließend gibt es eine Stellungnahme an das Verwaltungsamt ab.
Falls Ihr Antrag angenommen wird, erhalten Sie per PEC eine Mitteilung über die Höhe des Beitrags und eine Kopie des Bewilligungsdekrets.
Wenn Sie einen Antrag auf Auszahlung eingereicht haben, erhalten Sie per PEC eine Mitteilung über die Höhe des ausgezahlten Beitrags.
Die Anträge können jederzeit gestellt werden.
Dabei handelt es sich um den Abschnitt der Kanalisation, der eine Ortschaft mit der Kläranlage verbindet, an die mindestens 50 EW (Einwohnerwert) angeschlossen sind. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Abwasserkanäle innerhalb von bebauten Ortszentren und Anschlüsse von Einzelgebäuden.
Für den Bau neuer Anlagen oder neuer Kanalisationen und für die Erweiterung bestehender Anlagen kann ein Beitrag von 90 % der anerkannten Kosten gewährt werden.
Für die Sanierung oder außergewöhnliche Instandhaltung kann je nach Alter des Bauwerks oder der Anlage ein Beitrag von bis zu 70 % der anerkannten Kosten gewährt werden.
Nein. Mit Ausnahme der technischen Spesen für die Planung muss der Beitragsantrag vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Nach Abschluss der Arbeiten können Sie die Auszahlung des Beitrags beantragen, indem Sie die im Abschnitt „Was benötigen Sie“ angeführten Unterlagen per PEC an das Verwaltungsamt für Umwelt der Autonomen Provinz Bozen senden: verwaltungumwelt.amministrazioneambiente@pec.prov.bz.it.
Vergessen Sie nicht, den Antrag auf Abnahme und Ermächtigung beim Amt für Gewässerschutz einzureichen. Weitere Informationen und die Formulare finden Sie im entsprechenden myCIVIS-Dienst.
Ja, es ist möglich, Anträge auf Teilauszahlung des gewährten Beitrags einzureichen. Die Auszahlung des Restbetrags kann erst nach Vorlage der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten oder der Bauabnahme erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Verwaltungsamt für Umwelt:
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Landesgesetz vom 18. Juni 2002, Nr. 8, Artikel 54;
Beschluss vom 21. Juni 2016, Nr. 678 (Richtlinien und Modalitäten für die Gewährung und Auszahlung von Beiträgen).
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen.
Telefon:
+39 0471 41 18 59
E-Mail:
verw.umwelt@provinz.bz.it
PEC:
verwaltungumwelt.amministrazioneambiente@pec.prov.bz.it
Website:
umwelt.provinz.bz.it
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen.
Telefon:
+39 0471 41 18 79
E-Mail:
gewaesserschutz@provinz.bz.it
PEC:
gewaesserschutz.tutelaacque@pec.prov.bz.it
Website:
umwelt.provinz.bz.it