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Service code: 1843

Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler

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Description

Die Provinz errichtet ein Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler, das von den zuständigen Landesabteilungen im Bereich Kultur geführt wird.

Das Landesverzeichnis dient der Erfassung der in der Provinz Bozen ansässigen Künstler und Künstlerinnen, um unter anderem zukünftige Förderungsmaßnahmen für diese vorzusehen.


Who is the service aimed at?

Künstler und Künstlerinnen mit Wohnsitz in der Provinz Bozen.


Requirements

Sie müssen Ihren Wohnsitz in der Provinz Bozen haben.

Sie müssen in den zwei Jahren vor der Einreichung des Antrags auf Eintragung in das Landesverzeichnis eine oder mehrere künstlerische Tätigkeiten berufsmäßig ausgeübt haben, die im Antragsformular angegeben sind.


What is needed

Das Formular für den ##1##, dem Sie folgende Unterlagen beifügen müssen:

  • eine Kopie Ihres gültigen Ausweises;
  • einen tabellarischen Lebenslauf, aus dem die künstlerische Ausbildung und die ausgeübte künstlerische Tätigkeit hervorgehen, den Sie datieren und unterzeichnen müssen;
  • einen Bericht über die berufsmäßig ausgeübte künstlerische Tätigkeit in den zwei Jahren vor der Einreichung dieses Antrags.

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16,00 € kaufen.



What follows

  • Das Amt prüft Ihren Antrag;
  • wird Ihr Antrag von der Bewertungskommission positiv beurteilt, werden Sie in das Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler eingetragen.

Sie sind verpflichtet, dem Amt für Kultur jeden Verlust oder jede Änderung der Voraussetzungen, die zu Ihrer Eintragung in das Landesverzeichnis geführt haben, und/oder jede Änderung Ihrer meldeamtlichen Daten unverzüglich mitzuteilen.


Timings and deadlines

Die Anträge können bis zum 31. März eines jeden Jahres eingereicht werden.

Die Eintragung in das Landesverzeichnis ist 4 Jahre lang gültig.


Frequently asked questions

Habe ich Anspruch auf eine Rente für Kunstschaffende, wenn ich im Landesverzeichnis eingetragen bin?

Wenn Sie die Rentenbeiträge für Künstler und Künstlerinnen laut Regionalgesetz Nr. 4/2020 in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie Ihren Antrag auf Eintragung in das Landesverzeichnis jährlich erneuern. Sie müssen den Antrag auf Rentenbeiträge bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) einreichen.

Bringt die Eintragung in das Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler weitere Vorteile?

Nein, derzeit müssen nur Kunstschaffende im Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler eingetragen sein, die bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) einen Rentenbeitrag beantragen wollen. Für alle anderen Formen der finanziellen Unterstützung für Künstler und Künstlerinnen gelten die derzeitigen Zugangsvorschriften.

Wo reiche ich den Antrag auf Eintragung in das Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler ein?

Je nachdem, welcher Sprachgruppe Sie angehören, muss der Antrag auf Eintragung in das Landesverzeichnis beim Amt für deutsche Kultur, beim Amt für italienische Kultur oder beim Amt für ladinische Kultur eingereicht werden.