- Antrag 2026 (in Ausarbeitung)
- Anlage (in Ausarbeitung)
Übersteigt der einzelne Beitrag oder die Summe der von der öffentlichen Verwaltung gewährten Beiträge den Betrag von 150.000,00 Euro (nur bei privaten Einrichtungen), sind zusätzlich die folgenden Unterlagen beizufügen:
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen. Von der Stempelsteuer befreit sind: öffentliche Einrichtungen, ONLUS, im Freiwilligenregister eingetragene Vereine und im einheitlichen nationalen Register des dritten Sektors eingetragene Einrichtungen.