Beschreibung
Dieser Dienst ermöglicht die vorherige Mitteilung der zeitweiligen und gelegentlichen Ausübung des Berufs des Skilehrers oder der Skilehrerin auf Landesebene.
Die Tätigkeit eines Skilehrers oder einer Skilehrerin wird ausgeübt, wenn jemand beruflich Skitechniken unterrichtet, auch wenn dies nicht ausschließlich und nicht kontinuierlich geschieht. Der Dienst richtet sich an Einzelpersonen oder Gruppen und deckt alle Bereiche des Skisports ab. Er kann mit jeder Art von Ausrüstung auf den Skipisten durchgeführt werden und umfasst leichte Skirouten und einfache Abfahrten außerhalb der Skipisten. Dazu gehören auch Ausflüge in den Schnee ohne den Einsatz alpinistischer Techniken oder Hilfsmittel wie Seil, Pickel und Steigeisen.
Gemäß Gesetzesdekret Nr. 206/2007 zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG kann die freie Dienstleistung in Italien zeitweilig und gelegentlich im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit von einem EU-Bürger erbracht werden, der in einem anderen EU-/EWR-Staat (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz rechtmäßig niedergelassen ist und dort denselben Beruf ausübt.
Jemand gilt als in einem Staat rechtmäßig niedergelassen, wenn er alle Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs in dem betreffenden Staat erfüllt und keinem, auch nicht vorübergehendem, Verbot der Berufsausübung unterliegt.
Bevor die Tätigkeit als Skilehrer in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol ausgeübt wird, muss eine vorherige Mitteilung an das zuständige Landesamt (Funktionsbereich Tourismus) gesendet werden, der die gemäß der Richtlinie 2005/36/EG vorgeschriebenen Unterlagen beizufügen sind.
Aus Datenschutzgründen muss die vorzeitige Mitteilung von der direkt betroffenen Person, also dem Skilehrer bzw. der Skilehrerin, selbst vorgenommen werden.
Die vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit als Skilehrer kann in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol für maximal 50 Tage pro Wintersaison ausgeübt werden – die vorherige Mitteilung muss jährlich erneuert werden.
Die vorherige Mitteilung muss ausschließlich über den Online-Dienst der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol erfolgen, der unter folgender Adresse verfügbar ist: https://tourism-temporary-professions.civis.bz.it.
