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Dienstcode: 1677

Berufsausbildung zum Skilehrer oder zur Skilehrerin in Südtirol

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Beschreibung

Qualifikation für die Tätigkeit als Skischulassistent bzw. Skischulassistentin und später als Skilehrer bzw. Skilehrerin. Vorausgesetzt, Sie haben an Ausbildungskursen teilgenommen und die entsprechenden Prüfungen bestanden:

  • Alpinski;
  • Langlaufski;
  • Snowboard.


Wer kann den Dienst nutzen

Natürliche Personen, die an einer Tätigkeit als Skischulassistent oder Skischulassistentin interessiert sind.


Voraussetzungen

Für die Zulassung zur Eignungsprüfung für Skischulassistenten oder Skischulassistentinnen müssen Sie:

  • das 17. Lebensjahr innerhalb des Kalenderjahres, in welchem die Eignungsprüfung abgelegt wird, vollendet haben (für Ski Alpin und für Snowboard),
  • das 18. Lebensjahr innerhalb des Kalenderjahres, in welchem die Eignungsprüfung abgelegt wird, vollendet haben (für Langlauf),
  • einen Abschluss der Mittelschule haben,
  • frei von strafrechtlichen Verurteilungen sein, die ein, wenn auch nur zeitweiliges, Berufsverbot nach sich ziehen können.

Für die Ausbildung zum Skischulassistenten oder zur Skischulassistentin müssen Sie: die Eignungsprüfung bestanden haben.

Für die Ausbildung zum Skilehrer oder zur Skilehrerin müssen Sie:

  • über die berufliche Qualifikation eines Skischulassistenten bzw. einer Skischulassistentin verfügen;
  • die Eignungsprüfung für Skilehrer bzw. Skilehrerinnen bestanden haben.

Was benötigen Sie

Für die Beantragung dieses Dienstes sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Für die erste Eignungsprüfung, d. h. die Prüfung zum Skischulassistenten bzw. zur Skischulassistentin, müssen Sie eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen.
Es werden Anmeldegebühren erhoben für:

  • die Eignungsprüfung für Skischulassistenten und Skischulassistentinnen;
  • die Eignungsprüfung für Skilehrer und Skilehrerinnen;
  • für Ausbildungskurse.

So wird es gemacht

1. Zulassung zur Eignungsprüfung zum Skischulassistenten oder zur Skischulassistentin

Um zur Eignungsprüfung zugelassen zu werden, ist es erforderlich:

  • den Antrag online über das Portal der Skilehrerschule Südtirol auszufüllen und einzureichen;
  • die Teilnahmegebühr und den Versicherungsbeitrag zu entrichten und die entsprechende Einzahlungsbestätigung aufzubewahren. Die Einzahlung ist auf das Bankkontokorrent der Skilehrerschule Südtirol zu leisten.

2. Zugang zu den Ausbildungskursen zum Skischulassistenten oder zur Skischulassistentin

Voraussetzung für den Zugang zu den Ausbildungskursen ist das Bestehen der Eignungsprüfung.

Nach bestandener Prüfung können Sie in Ihrem persönlichen Bereich auf dem Portal Skilehrerschule Südtirol wählen, ob Sie sich für das laufende oder das folgende Ausbildungsjahr anmelden möchten.

Bei der Eignungsprüfung, die jährlich in Zusammenarbeit mit der Skilehrerschule Südtirol (Snowsport Südtirol) durchgeführt wird, handelt es sich um eine praktische Prüfung in der gewählten Disziplin.
Wer die Prüfung besteht, kann sich für die Ausbildung zum Skischulassistenten oder zur Skischulassistentin anmelden, die bereits in den darauffolgenden Wochen beginnt.
Dies ist das erste Ausbildungsmodul in der Ausbildung zum Südtiroler Skilehrerberuf.

3. Zulassung zur Eignungsprüfung zum Skilehrer oder zur Skilehrerin

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum Assistenten oder zur Assistentin wird Ihr Online-Status von „Anwärter“ oder „Anwärterin“ zu „qualifizierter Assistent“ oder „qualifizierter Assistentin“ hochgestuft.
Für den Zugang zur Ausbildung zum Skilehrer oder zur Skilehrerin ist das Bestehen der spezifischen Eignungsprüfung erforderlich. Sie können sich für die Prüfung direkt online über die Website der Skilehrerschule Südtirol anmelden.
Wenn Sie die Prüfung in der Vergangenheit nicht bestanden haben, können Sie sich erneut bewerben, sofern Sie qualifizierter Assistent oder qualifizierte Assistentin sind.

4. Zugang zu den Ausbildungskursen zum Skilehrer oder zur Skilehrerin

Wenn Sie die Eignungsprüfung bestanden haben, können Sie sich über das offizielle Portal für die Ausbildung zum Skilehrer oder zur Skilehrerin anmelden: Skilehrerschule Südtirol

 


So geht es weiter

Nach Abschluss der Ausbildung zum Skilehrer oder zur Skilehrerin, die eine Abschlussprüfung und ein Pflichtpraktikum umfasst, wird Ihr Status auf „qualifizierter Skilehrer“ oder „qualifizierte Skilehrerin“ angehoben. Anschließend werden Sie offiziell zur Abschlussfeier mit Diplomübergabe eingeladen.

Ab diesem Zeitpunkt ist für die Ausübung des Berufs eine Eintragung in das entsprechende Berufsverzeichnis der Landesberufskammer der Skilehrer erforderlich.

Assistenten und Assistentinnen hingegen müssen sich in das spezielle Berufsverzeichnis der Skischulassistenten und -assistentinnen eintragen.

Sowohl für Assistenten und Assistentinnen als auch für Lehrpersonen fallen zwei separate Gebühren an: eine für die Eintragung in das Berufsverzeichnis und eine für die Versicherung.


Zeiten und Fristen

  • Anmeldung zur Eignungsprüfung zum Skischulassistenten oder zur Skischulassistentin:

Das Online-Formular kann von zirka Mitte Januar bis Anfang März über das Portal „Snowsport Südtirol“ (Portal der Landesberufskammer der Skilehrer in Südtirol) ausgefüllt und eingesendet werden;

  • Anmeldung zur Eignungsprüfung zum Skilehrer oder zur Skilehrerin:

Der Anmeldezeitraum ist je nach Disziplin unterschiedlich, reicht aber in der Regel von Dezember bis zirka Mitte Januar.

 

Bitte beachten Sie: Die genauen Termine, Fristen und eventuelle Aktualisierungen werden regelmäßig auf der offiziellen Website der Skilehrerschule Südtirol veröffentlicht. Wir empfehlen, sie regelmäßig zu konsultieren, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

 


Häufig gestellte Fragen

Muss ich Skilehrer oder Skilehrerin sein, um eine Skischule zu betreiben?

Die Ausbildung zum Skilehrer oder zur Skilehrerin ist Voraussetzung für die Qualifikation als Skischulleiter oder Skischulleiterin, welche eine der Voraussetzungen zur Führung einer Skischule darstellt.

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website: Snowsport Südtirol

Wie lange dauert die Ausbildung?

Skischulassistent oder Skischulassistentin:

Die Ausbildung beginnt mit der Eignungsprüfung (in der Regel im März) und endet im Dezember desselben Jahres.

Skilehrer oder Skilehrerin:

Die gesamte Ausbildung, von der Qualifikation als Assistent oder Assistentin bis zur höchsten Stufe, dauert etwa drei Jahre.

Wo findet die Ausbildung statt?

Das Ausbildungsprogramm, das Termine, Veranstaltungsorte und Kursinhalte enthält, wird jährlich aktualisiert.

Alle detaillierten Informationen sind nach der Anmeldung auf dem Portal Snowsport Südtirol verfügbar.