Nach Abschluss der Ausbildung zum Skilehrer oder zur Skilehrerin, die eine Abschlussprüfung und ein Pflichtpraktikum umfasst, wird Ihr Status auf „qualifizierter Skilehrer“ oder „qualifizierte Skilehrerin“ angehoben. Anschließend werden Sie offiziell zur Abschlussfeier mit Diplomübergabe eingeladen.
Ab diesem Zeitpunkt ist für die Ausübung des Berufs eine Eintragung in das entsprechende Berufsverzeichnis der Landesberufskammer der Skilehrer erforderlich.
Assistenten und Assistentinnen hingegen müssen sich in das spezielle Berufsverzeichnis der Skischulassistenten und -assistentinnen eintragen.
Sowohl für Assistenten und Assistentinnen als auch für Lehrpersonen fallen zwei separate Gebühren an: eine für die Eintragung in das Berufsverzeichnis und eine für die Versicherung.