Beschreibung
Dieser Dienst ermöglicht es Ihnen, die im Ausland erworbene Befähigung als Skilehrer oder Skilehrerin in Südtirol anerkennen zu lassen, um Personen beruflich in die Fertigkeiten des Skilaufens unterweisen zu können.

Dieser Dienst ermöglicht es Ihnen, die im Ausland erworbene Befähigung als Skilehrer oder Skilehrerin in Südtirol anerkennen zu lassen, um Personen beruflich in die Fertigkeiten des Skilaufens unterweisen zu können.
Skilehrer oder Skilehrerinnen, die im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben.
Sie müssen den Beruf des Skilehrers oder der Skilehrerin in ihrem Herkunftsland selbständig oder innerhalb einer Skischule ausüben dürfen.
Antragsformular für die Anerkennung des im Ausland erworbenen Titels als Skilehrer oder Skilehrerin: Ansuchen um Gleichstellung einer im Ausland erlangten Qualifikation als Skilehrer oder Skilehrerin.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.
Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie das Formular im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ mit der notwendigen Dokumentation an die folgende E-Mail-Adresse senden: turismo@provincia.bz.it.
Eventuelle, für die Gleichstellung erforderliche Ausgleichsmaßnahmen, finden jährlich, üblicherweise im Zeitraum November - Mitte Dezember statt.
Die Informationen in englischer Sprache finden Sie im folgendem Dokument: SKI INSTRUCTOR.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Garibaldi-Straße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 79
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: tourismus.provinz.bz.it
Parteienverkehr: