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Dienstcode: 1696

Gleichstellung einer im Ausland erworbenen Befähigung als Skilehrer oder Skilehrerin

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Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht es Ihnen, die im Ausland erworbene Befähigung als Skilehrer oder Skilehrerin in Südtirol anerkennen zu lassen, um Personen beruflich in die Fertigkeiten des Skilaufens unterweisen zu können.


Wer kann den Dienst nutzen

Skilehrer oder Skilehrerinnen, die im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben.


Voraussetzungen

Sie müssen den Beruf des Skilehrers oder der Skilehrerin in ihrem Herkunftsland selbständig oder innerhalb einer Skischule ausüben dürfen.

 



So wird es gemacht

Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie das Formular im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ mit der notwendigen Dokumentation an die folgende E-Mail-Adresse senden: turismo@provincia.bz.it.

 

 


So geht es weiter

  1. Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen;
  2. Ihr Antrag wird von der Landesberufskammer der Skilehrer und Skilehrerinnen geprüft;
  3. die im Ausland erworbene Befähigung wird mit einem übereinstimmenden Gutachten der Landesberufskammer der Skilehrer und Skilehrerinnen vom zuständigen Landesrat als mit der in Südtirol erworbenen Befähigung gleichwertig anerkannt;
  4. Das Ergebnis des Verfahrens wird Ihnen offiziell per E-Mail mitgeteilt, der ein Schreiben mit der Entscheidung beigefügt ist.

 


Zeiten und Fristen

Eventuelle, für die Gleichstellung erforderliche Ausgleichsmaßnahmen, finden jährlich, üblicherweise im Zeitraum November - Mitte Dezember statt.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich die Informationen in englischer Sprache finden?

Die Informationen in englischer Sprache finden Sie im folgendem Dokument: SKI INSTRUCTOR.

 

 


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:

 

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