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Antrag um Stellungnahme für Veranstaltungen in Schutzgebieten

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Partí

Descrizion

Antrag um Gutachten zur Durchführung einer Veranstaltung in einem Schutzgebiet der Autonomen Provinz Bozen.

Die Veranstaltung muss:

  • die Schutzvorschriften der Unterschutzstellung der betreffenden Gebiete einhalten;
  • die Schutzvorschriften für Flora, Fauna, Lebensräume und Landschaft beachten;
  • nicht im Widerspruch zu den Managementplänen der betroffenen Schutzgebiete stehen.

Achtung! Für die Schutzgebiete Landschaftsschutzgebiet Seiser Alm und Biotop Kalterer See muss das Formular des Dienstes für Ermächtigung von Veranstaltungen in Schutzgebieten ausgefüllt werden.
 


Chi possa pa nuzé l servisc

Alle, die eine Veranstaltung in einem Schutzgebiet Südtirols organisieren möchten. Ausgenommen sind die Biotope Kalterer See, Castelfeder, Montiggler Seen, Frühlingstal und Gravenon.


Cie che n adrova

Um das Gutachten zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro beilegen.

Von der Stempelsteuer befreit sind alle laut Gesetz vorgesehenen Ausnahmen sowie Anträge, die über die Gemeinde oder andere öffentliche Körperschaften eingereicht werden.

Zur Entrichtung der Stempelsteuer tragen Sie im entsprechenden Feld des Formulars die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke ein. Alternativ können Sie das Formular F23 verwenden und den ausgefüllten und eingescannten Vordruck dem Antrag beilegen (ABGABENKENNZAHL = 456T; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).


Coche fé dumanda

Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
Für das korrekte Ausfüllen des Formulars lesen Sie bitte die ##1##.
Senden Sie Ihren Antrag an das Amt für Natur über einen dieser Kanäle:

Nscila vala inant

  1. Das Amt für Natur prüft Ihren Antrag und die von Ihnen eingereichten Unterlagen und stellt ein positives Gutachten aus;
  2. wenn Sie ein positives Gutachten erhalten, können Sie die Veranstaltung durchführen;
  3. Die Ausstellung eines positiven Gutachtens für die Durchführung der Veranstaltung berechtigt nicht zur Zufahrt mit Fahrzeugen in das Schutzgebiet und auch nicht zum Flug mit Drohnen oder Hubschraubern. Etwaige entsprechende Ermächtigungen müssen mit den jeweiligen Formularen beantragt werden und können von den zuständigen Ämtern erst nach Erhalt eines positiven Gutachtens zu diesem Antrag erteilt werden.

Tëmps y scadënzes

Sie müssen den Antrag mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung einreichen.


Dumandes che vën dant suvënz

Ermächtigt das Gutachten auch zur Zufahrt mit Kraftfahrzeugen und / oder zum Flug mit Drohnen oder Hubschraubern?

Nein, das Gutachten berechtigt nicht automatisch:

  • zur Zufahrt mit Kraftfahrzeugen;
  • zum Flug mit Drohnen oder Hubschraubern.

Diese Genehmigungen müssen nach Erhalt des positiven Gutachtens für die Durchführung der Veranstaltung separat bei den zuständigen Ämtern beantragt werden.


Referimënc normatifs

Rechtsgrundlagen

  • Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##1##.