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Dienstcode: 3064

Antrag um Ermächtigung für Veranstaltungen in Schutzgebieten

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Beschreibung

Antrag um Ermächtigung zur Durchführung einer Veranstaltung in den Biotopen Kalterer See, Castelfeder, Montiggler Seen, Frühlingstal und Gravenon.

Die Veranstaltung muss:

  • die Schutzvorschriften der Unterschutzstellung der betreffenden Gebiete einhalten;
  • die Schutzvorschriften für Flora, Fauna, Lebensräume und Landschaft beachten;
  • nicht im Widerspruch zu den Managementplänen der betroffenen Schutzgebiete stehen.


Was benötigen Sie

Um die Ermächtigung zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro beilegen.
Von der Stempelsteuer befreit sind alle laut Gesetz vorgesehenen Ausnahmen sowie Anträge, die über die Gemeinde oder andere öffentliche Körperschaften eingereicht werden.
Zur Entrichtung der Stempelsteuer geben Sie im entsprechenden Feld des Formulars "Stempelsteuer für die Ausstellung der Ermächtigung" die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke an. Alternativ können Sie das Formular F23 verwenden und den ausgefüllten und eingescannten Vordruck dem Antrag beilegen (Abgabenkennzahl = 456t; Amt oder Körperschaft = Tbd).


So wird es gemacht

Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Diese finden Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“.
Für das korrekte Ausfüllen des Formulars lesen Sie bitte die Legende und Anleitung.
Senden Sie Ihren Antrag an das Amt für Natur weiter über:

So geht es weiter

  • Das Amt für Natur prüft Ihren Antrag und die von Ihnen eingereichten Unterlagen und erteilt gegebenenfalls die Ermächtigung;
  • Wenn Sie die Ermächtigung erhalten, können Sie die Veranstaltung durchführen;
  • Die Ausstellung der Ermächtigung zur Durchführung der Veranstaltung berechtigt nicht automatisch zur Zufahrt mit Fahrzeugen in das Schutzgebiet und auch nicht zum Flug mit Drohnen oder Hubschraubern. Etwaige entsprechende Ermächtigungen müssen mit dem jeweiligen Formular beantragt werden und können von den zuständigen Ämtern erst nach Erhalt eines positiven Gutachtens zu diesem Antrag erteilt werden.

Zeiten und Fristen

Sie müssen den Antrag mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Ich möchte eine Veranstaltung in einem anderen Schutzgebiet in Südtirol durchführen. Welches Formular muss ich verwenden?

Für alle anderen Schutzgebiete gilt der Dienst Antrag um Stellungnahme für Veranstaltungen in Schutzgebieten.

Wo finde ich Informationen über die Ermächtigung zur Durchfahrt auf gesperrten Straßen?

Informationen über die Ermächtigung zur Durchfahrt auf gesperrten Straßen finden Sie unter folgendem Link: Genehmigung für das Befahren gesperrter Straßen in geschützten Gebieten.

Wo finde ich Informationen über Drohnenflüge?

Informationen über Drohnenflüge in Schutzgebieten finden Sie unter folgendem Link: Drohnenflüge in Schutzgebieten

Was muss ich tun, wenn das Schutzgebiet auch ein Natura 2000-Gebiet ist?

Wenn das Schutzgebiet zugleich ein Natura 2000-Gebiet ist, muss auch der Anhang F ausgefüllt werden, die sich auf das Ansuchen um Ausstellung eines Verträglichkeitsgutachtens gemäß Natura 2000 bezieht. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Dienst: Natura 2000: Ansuchen um Ausstellung eines Verträglichkeitsgutachtens gemäß Natura 2000 - Anhang F.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Dekret des Landeshauptmanns vom 9. August 1999, Nr. 397/28.1, in geltender Fassung: „Gebietsplan der Gemeinde Kaltern an der Weinstraße“;

  • Dekret des Landeshauptmanns vom 10 Februar 1992, Nr. 269/V/81, in geltender Fassung: „Gebietsplan der Seiseralm“.

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.