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Dienstcode: 3063

Antrag um Stellungnahme für Veranstaltungen in Schutzgebieten

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Beschreibung

Antrag um Gutachten zur Durchführung einer Veranstaltung in einem Schutzgebiet der Autonomen Provinz Bozen.

Die Veranstaltung muss:

  • die Schutzvorschriften der Unterschutzstellung der betreffenden Gebiete einhalten;
  • die Schutzvorschriften für Flora, Fauna, Lebensräume und Landschaft beachten;
  • nicht im Widerspruch zu den Managementplänen der betroffenen Schutzgebiete stehen.

Achtung! Für die Schutzgebiete Landschaftsschutzgebiet Seiser Alm und Biotop Kalterer See muss das Formular unter folgendem Link ausgefüllt werden: Veranstaltungen in Schutzgebieten - Antrag um Ermächtigung.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die eine Veranstaltung in einem Schutzgebiet Südtirols organisieren möchten. Ausgenommen ist das Landschaftsschutzgebiet Seiser Alm und Biotop Kalterer See.


Was benötigen Sie

Um das Gutachten zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular;
  • detaillierte Karte (Orthofoto) des betreffenden Gebiets;
  • Einwilligung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin;
  • Anhang F – Natura 2000 (wenn das Gebiet auch ein Natura 2000-Gebiet ist);
  • Kopie des Erkennungsausweises (nur bei eigenhändiger Unterschrift).

Lesen Sie die Legende und Hilfestellungdamit Sie das Formular vollständig und korrekt ausfüllen.

Achtung: Für die Schutzgebiete Landschaftsschutzzone Seiser Alm und Biotop Kalterer See ist das Formular „„Antrag um Ermächtigung für die Durchführung von Veranstaltungen in den Schutzgebieten Autonomen Provinz Bozen“ auszufüllen.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro beilegen.

Von der Stempelsteuer befreit sind alle laut Gesetz vorgesehenen Ausnahmen sowie Anträge, die über die Gemeinde oder andere öffentliche Körperschaften eingereicht werden.

Zur Entrichtung der Stempelsteuer tragen Sie im entsprechenden Feld des Formulars die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke ein. Alternativ können Sie das Formular F23 verwenden und den ausgefüllten und eingescannten Vordruck dem Antrag beilegen (ABGABENKENNZAHL = 456T; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).


So wird es gemacht

Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
Für das korrekte Ausfüllen des Formulars lesen Sie bitte die „Legende und Hilfestellung“.
Senden Sie Ihren Antrag an das Amt für Natur über einen dieser Kanäle:

So geht es weiter

  1. Das Amt für Natur prüft Ihren Antrag und die von Ihnen eingereichten Unterlagen und stellt ein positives Gutachten aus;
  2. Wenn das von der Veranstaltung betroffene Gebiet auch ein Natura 2000-Gebiet ist, muss auch der Anhang F - Ansuchen um Ausstellung eines Verträglichkeitsgutachtens gemäß Natura 2000 ausgefüllt werden;
  3. wenn Sie ein positives Gutachten erhalten, können Sie die Veranstaltung durchführen;
  4. Die Ausstellung eines positiven Gutachtens für die Durchführung der Veranstaltung berechtigt nicht zur Zufahrt mit Fahrzeugen in das Schutzgebiet und auch nicht zum Flug mit Drohnen oder Hubschraubern. Etwaige entsprechende Ermächtigungen müssen mit den jeweiligen Formularen beantragt werden und können von den zuständigen Ämtern erst nach Erhalt eines positiven Gutachtens zu diesem Antrag erteilt werden.

Zeiten und Fristen

Sie müssen den Antrag mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Ermächtigt das Gutachten auch zur Zufahrt mit Kraftfahrzeugen und / oder zum Flug mit Drohnen oder Hubschraubern?

Nein, das Gutachten berechtigt nicht automatisch:

  • zur Zufahrt mit Kraftfahrzeugen;
  • zum Flug mit Drohnen oder Hubschraubern.

Diese Genehmigungen müssen nach Erhalt des positiven Gutachtens für die Durchführung der Veranstaltung separat bei den zuständigen Ämtern beantragt werden.

Ich weiß nicht, wie ich das Formular ausfüllen soll – was kann ich tun?

Sie können die Legende und Hilfestellung unter folgendem Link einsehen: Legende und Hilfestellung.

Was muss ich tun, wenn das Schutzgebiet auch ein Natura 2000-Gebiet ist?

Wenn das Schutzgebiet auch ein Natura 2000-Gebiet ist, muss zusätzlich ein weiteres Formular ausgefüllt werden. Dabei handelt es sich um der Anhang F zum Ansuchen um Ausstellung eines Verträglichkeitsgutachtens gemäß Natura 2000. 


Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen