Personen mit einer schweren Erkrankung können um diese Art von Pflegegeld ansuchen: Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit.
Die schwer kranke Person wird nicht eingestuft, sondern erhält von Amts wegen ein Pflegegeld, das der dritten Pflegestufe entspricht. Das Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit wird für eine Dauer von höchstens zwölf Monaten ausgezahlt.
Antrag auf Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit
Anspruch auf das Pflegegeld haben Personen mit schwerer Krankheit und falls diese fortgeschrittene Krankheit zu einer niedrigen voraussichtlichen Lebenserwartung von 90 bis 120 Tagen führt.
Dazu gehören zum Beispiel:
- invasive oder metastasierte Krebsleiden;
- schwere Lungen- oder Herzerkrankungen;
- Ausfall der Nierenfunktion;
- schwere Lebererkrankungen.
Es gelten grundsätzlich dieselben Zugangsvoraussetzungen wie beim Antrag auf Pflegegeld, mit folgenden Unterschieden:
- Die Funktionseinschränkungen müssen nicht länger als voraussichtlich sechs Monate anhalten oder bereits seit über sechs Monaten andauern;
- Der Arzt oder die Ärztin muss im dem Antrag beizulegenden ärztlichen Zeugnis ausdrücklich bestätigen, dass es sich um einen Terminalpatienten oder eine Terminalpatientin handelt und dass daher das Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit beantragt wird.
Antrag auf Pflegegeld
- ##1##;
- ##2##.
Ärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis des Arztes/der Ärztin für Allgemeinmedizin oder des Facharztes/der Fachärztin des Südtiroler Sanitätsbetriebs, das nicht älter als 90 Tage ist:- ##3##;
- ##4##;
- ##5## (Hinweise zum ärztlichen Zeugnis für die Ärzte/Ärztinnen).
Die Ärzte oder Ärztinnen können für das ärztliche Zeugnis ein Honorar berechnen.
Bereiten Sie das Formular vor und reichen Sie den Antrag über ein Patronat oder einen Sozialsprengel ein:
- Hier finden Sie die Liste aller Patronate in Südtirol; ##1## (PDF);
- Das sind die Anlaufstellen für Pflege und Betreuung; ##2## (PDF).
In Bozen und Überetsch kann der Antrag nur über die Patronate eingereicht werden.
Das Amt nimmt Ihren Antrag entgegen, prüft Ihre Voraussetzungen und gewährt das Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit;
Das Ergebnis wird Ihnen per Einschreiben zugesandt;
Ab dem Monat, der auf die Antragstellung folgt, haben Sie 12 Monate lang Anspruch auf ein Pflegegeld, das der dritten Stufe entspricht;
Während der zwölf Monate, in denen diese Leistung ausbezahlt wird, können Sie keinen neuen Antrag auf Pflegegeld stellen;
Nach Ablauf der zwölf Monate wird wieder das Pflegegeld in der vorher bezogenen Höhe ausbezahlt, wenn:
Sie vorher bereits Pflegegeld bezogen haben und
Ihr vorheriger Antrag noch nicht verfallen ist.
Sie können das Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit nicht verlängern;
Ab dem zwölften Auszahlungsmonat können Sie eventuell einen Antrag auf Wiedereinstufung stellen; das zuständige Einstufungsteam wird daraufhin ein Einstufungsgespräch zur Feststellung des Pflegebedarfs führen.
Das Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit wird für die Dauer von höchstens 12 Monaten ausbezahlt;
Sie können ab dem zwölften Auszahlungsmonat einen eventuellen Antrag auf Wiedereinstufung stellen.
Wo kann ich weitere Informationen finden?
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Website der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen. Für weitere Auskünfte steht das "Pflegetelefon" unter der Nummer 848 800 277 zur Verfügung.
Wo finde ich Informationsmaterial zum Thema Pflegegeld?
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Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
- Landesgesetz Nr. 9/2007 in geltender Fassung „Maßnahmen zur Sicherung der Pflege“;
- Beschluss der Landesregierung Nr. 694/2022 in geltender Fassung „Richtlinien zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und zur Auszahlung des Pflegegeldes“.
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##1##.
Amt für Pflegeeinstufung
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100, Bozen
Pflegetelefon: +39 848 800 277
Telefon: +39 0471 41 83 37 / +39 0471 41 83 32
Fax: +39 0471 41 82 19
E-Mail: einstufung.valutazione@provinz.bz.it
PEC: einstufung.valutazione@pec.prov.bz.it
Website: soziales.provinz.bz.it
Parteienverkehr
Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
