Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website Soziales, der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Bei Fragen können Sie sich kostenlos an die Patronate oder an die Steuerbeistandszentren (CAAF) der Gewerkschaften wenden, mit denen das Land Südtirol eine Vereinbarung getroffen hat. Diese Vereinbarung betrifft den Unterstützungs- und Beratungsdienst für das Ausfüllen der EEVE und der FWL-Bescheinigung der Familiengemeinschaft.
Welches Einkommensjahr muss ich für die Erklärung abgeben?
Für Gesuche, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni gestellt werden, werden die Einkommen des zweitvorangegangenen Jahres berücksichtigt. Für Gesuche, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember gestellt werden, werden die Einkommen des Vorjahres berücksichtigt. Das Datum der Antragstellung bestimmt also, welches Einkommensjahr berücksichtigt wird.
Beispiel: Wenn Sie im Juli 2025 eine Leistung beantragen möchten, müssen Sie die EEVE für das Einkommen des Jahres 2024 vorlegen.
Eine Ausnahme bilden die Leistungen der Wohnbauförderung: Dafür benötigen Sie die EEVE der letzten zwei Jahre für jedes Familienmitglied. Beispiel: Wenn Sie im Juli 2025 eine Leistung beantragen möchten, müssen Sie die EEVE der Jahre 2024 und 2023 eines jeden Familienmitglieds vorlegen.
Welche privaten Stellen kann ich aufsuchen, um ein Ansuchen zu stellen und Informationen zu erhalten?
In dieser Datei finden Sie alle privaten Stellen für Auskünfte und die Abgabe der EEVE, aktualisiert am 7. Januar 2025: ##2##.
Für welche Leistungen brauche ich die EEVE?
Die wichtigsten Leistungen, für welche die EEVE abgegeben werden muss, sind:
- Unterstützung der Beitragszahlung in einer wirtschaftlichen Notlage im Rahmen der Zusatzvorsorge (Pensplan Centrum AG);
- Tarifbeteiligung für Sozialdienste (Seniorenwohnheime, Hauspflege, Kinderhorte, usw.);
- einige Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe;
- Ticketbefreiung für Bedürftige;
- Beiträge für kurative oder prothetische Zahnleistungen;
- Rückerstattung für die indirekte Betreuung bei Krankenhausaufenthalten;
- Leistungen im Bereich der Wohnbauförderung;
- Studienbeihilfen für Schülerinnen und Schüler in Südtirol, die eine Grund-, Mittel- oder Oberschule oder einen Vollzeitkurs der Berufsbildung besuchen und außerhalb der Familie bzw. in einem Tagesheim untergebracht sind;
- Studienbeihilfen für Studierende, die universitären Einrichtungen oder Fachhochschulen besuchen;
- Studienbeihilfen für die Grundausbildung im Gesundheitsbereich;
- Zuweisung einer Sozialwohnung vonseiten des WOBI (Institut für den sozialen Wohnbau).
Wo finde ich Informationen über EEVE in Leichter Sprache?
Zur Seite in Leichter Sprache.