Beschreibung
Personen mit einer schweren Erkrankung können um diese Art von Pflegegeld ansuchen: Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit.
Die schwer kranke Person wird nicht eingestuft, sondern erhält von Amts wegen ein Pflegegeld, das der dritten Pflegestufe entspricht. Das Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit wird für eine Dauer von höchstens zwölf Monaten ausgezahlt.
