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Service code: 3484

Prämie zur Förderung der Weidehaltung auf Almen zum Zwecke des Tierwohls

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Description

Die Prämie wird für die Alpung von Rindern und Pferden zum Zwecke des Tierwohls gewährt. Für den Erhalt der Prämie müssen die Tiere mindestens 60 – auch nicht aufeinanderfolgende – Almweidetage lt. nationaler Viehdatenbank BDN vorweisen.
Die Prämie beträgt 200,00 € pro gealpte GVE (Großvieheinheit), wobei 1 GVE bzw. 200,00 € das Mindestausmaß für den Erhalt der Prämie darstellt.

Who is the service aimed at?

Landwirtschaftliche Unternehmer und Unternehmerinnen, welche:
  • in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind;
  • im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmer und Unternehmerinnen als Tierhalter mit einer gültigen Mehrwertsteuernummer eingetragen sind;
  • als Tierhalter oder Tierhalterin in in der nat. Viehdatenbank BDN eingetragen sind.
Von der Beihilfe ausgeschlossen sind:
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung gemäß Art. 1, Abs. 4 der Ver. (EU) 2022/2472 nicht nachgekommen sind;
  •  Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 1 Abs. 5 und Art. 2 Punkt 59 der Ver. (EU) 2022/2472.

Requirements

Die Prämie für die Alpung von Rindern und Pferden kann nur dann gewährt werden, wenn:
  • der Antrag vor dem Auftrieb der Tiere auf die Alm gestellt wird, andernfalls zählen nur die Alpweidetage nach Datum der Antragstellung;
  • der Herkunftsstall der Weidetiere ein Stall mit dem Kodex BZ ist. Das bedeutet, der Tierhalter oder die Tierhalterin muss für eine Herde von Rindern und/oder Pferden in der Provinz Bozen verantwortlich sein.
  • die Tierbewegungen auf die Alm/en ordnungsgemäß in der Viehdatenbank BDN erfasst sind. Die Tiere müssen mit Datum des Weidebeginns und mit dem Datum der Rückkehr von der Alm registriert sein.
  • die Tierbewegung auf Almen innerhalb Südtirols auf einen Weidekodex mit dem Buchstaben „P“ erfolgt;
  • die Tiere mindestens 60 – auch auf nicht aufeinanderfolgenden - Tagen gealpt werden;
  • mindestens 1 GVE (Großvieheinheit) an Rindern und/oder Pferden gealpt wird.
Für ein und dasselbe Tier kann die Beihilfe nur einmal im Jahr gewährt werden. Wird ein Tier von 2 oder mehreren Tierhaltern gealpt, wird die Prämie jenem Tierhalter gewährt, dessen Tiere die Alpung als erste beginnen und die 60 Alpungstage erreichen.

What is needed

Der Prämienantrag kann ausschließlich in elektronischer Form über die Plattform myCivis eingereicht werden. Dafür benötigen Sie die digitale Identität mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte).

How to apply

Damit die Dienste in myCivis genutzt werden können, ist eine erstmalige Aktualisierung des Profils im aktuellen myCivis-Portal notwendig, (sofern nicht bereits erfolgt): ##8##.

Sobald der Inhaber bzw. der gesetzliche Vertreter des landwirtschaftlichen Betriebes über die digitale Identität verfügt und nachdem dieser die Vertretung bzw. Delegierung ##10## für den Betrieb im persönlichen Bereich (Mein Profil) von myCivis erstellt hat, ist es möglich, den Beihilfeantrag über dieselbe Plattform durchzuführen.

Achtung: Besitzt der Antragsteller bereits eine gültige Vertretung bzw. Delegierung für den Betrieb, muss 2026 nicht nochmals eine beantragt werden. Der Antragsteller kann gleich im Online-Dienst in myCivis die Beihilfe ##9## beantragen.

Die Anträge können auch von einem Dritten (einer Vertrauensperson oder von Verbänden) eingereicht werden, der dazu vorab vom Betriebsinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter des Unternehmens delegiert wurde. Wir weisen darauf hin, dass diese Delegierungen innerhalb einer Woche ab Eingabe auf dem Portal vervollständigt sein müssen.


What follows

Die Daten der zugelassenen Rinder und Pferde, welche zur Berechnung der Prämie benötigt werden, werden aus den Tierbewegungen der nationalen Viehdatenbank BDN entnommen.

Die für den Erhalt der Prämie mindestens erforderlichen 60 Alpungstage müssen im Zeitraum vom eingereichten Beihilfeantrag bis zum 30. September 2026 nachgewiesen werden. Erfolgt die Rückkehr der Tiere von der Alm lt. Viehdatenbank BDN nach dem 30. September 2026, gilt für die Berechnung der Weidezeit dennoch der 30. September 2026 als letzter Tag.

Die Prämie wird in GVE (Großvieheinheiten) unter Anwendung der Koeffizienten lt. Beschluss der Landesregierung vom 31.01.2023, Nr. 100, festgelegt.

Das Stichdatum für die Berechnung des Alters der Tiere bzw. für die Bestimmung der GVE (Großvieheinheiten) ist der 31. Juli 2026.

Die effektive Weidetätigkeit der Tiere wird mittels Vor-Ort-Kontrollen kontrolliert.

Timings and deadlines

Der Antrag muss im Zeitraum vom 01. April bis 30. Juni 2026, 12.00 Uhr,  online über myCIVIS eingereicht werden.

Regulatory reference

Beschluss der Landesregierung Nr. 233 vom 20.03.2026: ##6##.