Description
Die Provinz genehmigt die Inbetriebnahme von Autobussen für den Liniendienst und erteilt die Ermächtigung für die Verwendung von Bussen zur Durchführung von Linienverkehrsdiensten, ergänzenden Liniendiensten und Schienenersatzdienste.
In der Regel müssen Betreiber, die über nicht zugelassene Fahrzeuge verfügen, einen Antrag auf Zulassung stellen. Wenn hingegen ein bereits zugelassenes Fahrzeug im Linienverkehr auf einer anderen Linie eingesetzt werden soll, muss der Betreiber eine Genehmigung für die Verwendung auf dieser neuen Linie beantragen. Auch der Einsatz eines Touristischen Busses auf Linie ist genehmigungspflichtig.
