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Genehmigung für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, die mehrere Gemeinden betreffen und – falls beantragt und nur gelegentlich im Zusammenhang mit der Veranstaltung – für die Abgabe von Speisen und Getränken.

Genehmigung für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, die mehrere Gemeinden betreffen und – falls beantragt und nur gelegentlich im Zusammenhang mit der Veranstaltung – für die Abgabe von Speisen und Getränken.
Jede Person, die eine Veranstaltung an einem öffentlichen Ort oder einem öffentlich zugänglichen Ort durchführen möchte.
Für die Durchführung einer Veranstaltung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
Um die Genehmigung zu beantragen, werden folgende Unterlagen benötigt:
Gemäß Dekret des Landeshauptmanns vom 02.08.2023 Nr. 22 für Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern
Die Kosten für den Dienst betragen 32 Euro, entsprechend dem Wert der zwei Stempelmarken, die dem Antrag beizulegen sind:16 Euro bei der Antragstellung und 16 Euro bei der Ausstellung der Genehmigung.
Organisationen, die im Freiwilligenregister eingetragen sind, sind gemäß Art. 82 Absatz 5 des GvD 117/2017 von der Stempelsteuer befreit.
Die vollständige, mit allen Anlagen versehene Anfrage ist an das Amt für Aufsicht und Beratung, in Kopie an das Amt für Straßen, sowie an das Regierungskommissariat zu übermitteln, falls eine Straßensperrung oder eine Unterbrechung gemäß Art. 9 der Straßenverkehrsordnung beantragt wird.
Der Antrag kann per E‑Mail, PEC oder – falls keine E‑Mail‑Adresse vorhanden ist – mittels Post eingereicht werden.
Die Kommission gibt eine beratende Stellungnahme ab. Gemäß Art. 10/bis ist die Eignung des Veranstaltungsortes bereits gegeben.
Der Vorgang wird mit einem ausdrücklichen Verwaltungsakt gemäß Art. 4 des Landesgesetzes vom 17.05.1993 innerhalb von 90 Tagen ab Erhalt des Antrags abgeschlossen, wie in der Beschlussfassung der Landesregierung Nr. 147 vom 19. März 2024 festgelegt.
Ja. Sie wurde durch das GAMES‑Portal gemäß Dekret des Landeshauptmanns vom 02.08.2023 Nr. 22 ersetzt.
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.
Gebäude 1, Silvius‑Magnago‑Platz 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 11 57
E-Mail: aufsichtsamt@provinz.bz.it