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Service code: 3431

Terminvormerkung an den Schaltern des Dienstes für Landesabgaben/Kraftfahrzeugsteuer

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Description

Beratungsdienst für Landesabgaben und Kraftfahrzeugsteuer

  • Wenn Sie eine Befreiung oder Rückerstattung beantragen möchten;
  • wenn Sie eine Zahlungsmitteilung oder einer Mitteilung über die fehlende Einzahlung der Steuer erhalten haben;
  • eenn Sie eine Überprüfung Ihrer steuerlichen Situation beantragen möchten (z.B. wenn das betreffende Fahrzeug verkauft, verschrottet oder exportiert wurde);
  • wenn Sie Auskünfte über Ihre Steuerposition anfordern möchten.

Who is the service aimed at?

Der Dienst steht jedem zur Verfügung.


What is needed

  • Personalausweis;
  • eventuelle Vollmacht, um eine Beratung zu beantragen, die sich auf eine andere Person bezieht. In diesem Fall ist auch ein Personalausweis der beauftragenden Person (Anweisender) erforderlich.

How to apply

Sie können eine Beratung online über myCIVIS beantragen: Vereinbarung eines Termins an den Schaltern des Dienstes Landesabgaben/Kraftfahrzeugsteuer.

Sie können eine Beratung telefonisch beantragen: +39 0471 31 64 99, Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 16:00 Uhr.


What follows

Wenn Sie den Termin online über myCIVIS vormerken, erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung Ihres Termins sowie eine Erinnerung am Vortag.

Wenn Sie die telefonische Beratung reservieren und den Südtiroler Einzugsdiensten Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung Ihres Termins und eine Erinnerung am Vortag.


Timings and deadlines

Der Dienst ist immer aktiv.


Frequently asked questions

Wie kann ich einen Termin absagen?

Wenn Sie die Bestätigung und Terminerinnerung per E-Mail erhalten haben, können Sie auf den Link im E-Mail-Text klicken und den Termin absagen.
In anderen Fällen ist ein Telefonanruf erforderlich: +39 0471 31 64 99, Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr.

Kann ich mir von einem Familienmitglied oder einer anderen Person helfen lassen, um eine Beratung zu beantragen?

Ja, Sie können sich von einem Familienmitglied oder einer anderen Person helfen lassen, aber Sie brauchen eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweises sowie eine Kopie des Personalausweises der Person, die Sie vertritt.

Muss ich einen Termin vereinbaren oder kann ich direkt zum Schalter gehen?

Ja, es muss ein Termin vereinbart werden. Sie können dies online über myCIVIS tun oder die angegebenen Telefonnummern anrufen, je nachdem, ob Sie eine Beratung zur Zwangseintreibung oder zu den Landesabgaben/Kraftfahrzeugsteuer benötigen.

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