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Service code: 3430

Terminvormerkung an den Schaltern des Dienstes für Zwangseintreibung

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Description

Beratungsdienst für die Zwangseintreibung:

  • Wenn Sie eine Zahlungsmahnung, eine Mitteilung über die Übernahme einer Schuldposition, eine Zahlungsaufforderung, eine Vorankündigung einer verwaltungsmäßigen Sperre/Stilllegung oder Hypothek auf Liegenschaften, oder Pfändung erhalten haben und Informationen darüber anfordern;
  • wenn Sie Informationen darüber wünschen, wie Sie die oben genannten Akten bezahlen oder eine Ratenzahlung beantragen können;
  • wenn Sie Fragen zu Ihrer Schuldensituation haben.

Who is the service aimed at?

Der Dienst steht jedem zur Verfügung.


What is needed

  • Personalausweis;
  • eventuelle Vollmacht, um eine Beratung zu beantragen, die sich auf eine andere Person bezieht. In diesem Fall ist auch ein Personalausweis der beauftragenden Person (Anweisender) erforderlich.

How to apply

  • Sie können eine Beratung online über myCIVIS beantragen durch die Vereinbarung eines Termins an den Schaltern des Dienstes für Zwangseintreibung;
  • Sie können eine Beratung telefonisch beantragen, indem Sie einen Termin telefonisch vereinbaren an +39 0471 31 64 59, Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstags zusätzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr;

What follows

Wenn Sie den Termin online über myCIVIS vormerken, erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung Ihres Termins sowie eine Erinnerung am Vortag.

Wenn Sie die telefonische Beratung reservieren und den Südtiroler Einzugsdiensten Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung Ihres Termins und eine Erinnerung am Vortag.


Timings and deadlines

Der Dienst ist immer aktiv.


Frequently asked questions

Wie kann ich einen Termin absagen?

Wenn Sie die Bestätigung und Terminerinnerung per E-Mail erhalten haben, können Sie auf den Link im E-Mail-Text klicken und den Termin absagen.

In anderen Fällen ist ein Telefonanruf erforderlich: +39 0471 31 64 59, Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Yhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr.

Kann ich mir von einem Familienmitglied oder einer anderen Person helfen lassen, um eine Beratung zu beantragen?

Ja, Sie können sich von einem Familienmitglied oder einer anderen Person helfen lassen, aber Sie brauchen eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweises sowie eine Kopie des Personalausweises der Person, die Sie vertritt.

Muss ich einen Termin vereinbaren oder kann ich direkt zum Schalter gehen?

Ja, es muss ein Termin vereinbart werden. Sie können dies online über myCIVIS tun oder die angegebenen Telefonnummern anrufen, je nachdem, ob Sie eine Beratung zur Zwangseintreibung oder zu den Landesabgaben/Kraftfahrzeugsteuer benötigen.