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Service code: 3414

Seniorenwohnheime

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Description

Der Dienst informiert über die 79 Seniorenwohnheime in Südtirol mit insgesamt ungefähr 4.700 Betten. Die Seniorenwohnheime werden entweder als Öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste (ÖBPB), von der Bezirksgemeinschaft, der Gemeinde oder von kirchlichen Organisationen bzw. privaten Körperschaften ohne Gewinnabsicht geführt.

Neben Unterkunft und Verpflegung sorgen die Seniorenwohnheime für die soziale, krankenpflegerische, rehabilitative und ärztliche Begleitung, Betreuung und Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner. Dabei wird vor allem auf die physische, psychische und soziale Aktivierung der Betreuten Wert gelegt, wobei der besonderen individuellen Situation der einzelnen Personen gebührend Rechnung getragen wird.


Who is the service aimed at?

Seniorinnen und Senioren, die aus psychischen, körperlichen oder sozialen Gründen nicht zu Hause bleiben können oder eine Begleitung, Betreuung und Pflege benötigen.


What is needed

Für Informationen über die Dienste, Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten, Hilfen, Rechte und Pflichten, finanzielle Unterstützungen, Formulare u. v. m. wenden Sie sich an Ihre Anlaufstelle für Pflege und Betreuung vor Ort.


How to apply

Wenn Sie um eine unbefristete Aufnahme oder eine befristete Aufnahme in einem Seniorenwohnheim ansuchen möchten, füllen Sie das Formular aus, das zu Ihrem Anliegen passt und senden es an das Seniorenwohnheim in Ihrer Nähe:

  • ##1##,
  • ##2##.

Timings and deadlines

Für die Ansuchen zur Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Frequently asked questions

Sie suchen schnell ein passendes Entlastungsangebot für pflegebedürftige Menschen?

Um Ihren Platz in der Kurzzeitpflege in einem Seniorenwohnheim zu finden, besuchen Sie die Website zur Kurzzeitpflege: www.kurzzeit-pflege.it.

Besuchen Sie zudem die Website: FAQ - Die häufigsten Fragen mit Antworten Senioren und Pflege.

Möchten Sie sich über andere Dienste für Senioren informieren: Website: Angebote für Senioren.

Wie kann ich Einspruch erheben?

Gegen die schriftliche Entscheidung des Seniorenwohnheims kann innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der diesbezüglichen Mitteilung bei der Sektion für Einsprüche der Abteilung Soziales eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht werden.