SUAP, der Einheitsschalter für wirtschaftliche Aktivitäten
Requirements
Den Antrag können einreichen:
- Unternehmerinnen und Unternehmer, die direktes Interesse haben.
- Bevollmächtigte Person oder Branchenverbände als Vermittler: Es handelt sich um Privatsubjekte (Wirtschaftsberater, Rechtsanwälte, Branchenverbände, Patronate…) die von der direkt interessierten Person mittels Vollmacht mit dem Verfassen und dem Einreichen des Antrages beauftragt werden. Die Bevollmächtigten müssen die betroffene Person ständig über den Aktenstand und allfällige Mitteilungen der Gemeindeämter informieren.
Hinweis für Vermittler: Die Vermittler müssen der Online-Akte auch die vom Inhaber oder gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnete Sondervollmacht beilegen.
What is needed
- SPID,
- CIE, dem elektronischen Personalausweis,
- oder die aktivierte Bürgerkarte, dem PIN und dem installierten Lesegerät.
- eine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC),
- eine digitaler Unterschrift.
Falls Sie sich das erste Mal anmelden, müssen Sie sich im genannten Portal registrieren.
How to apply
Unternehmer, Freiberufler und Handwerker können über den SUAP–Dienst online Unterlagen ausfüllen und versenden, die erforderlich sind, um ein Gesuch, eine Mitteilung oder eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns einzureichen. Der Online-Dienst führt den Antragsteller schrittweise durch das Verfahren, das für den Beginn seiner gewerblichen Tätigkeit notwendig ist. Nach Ausfüllen der notwendigen Felder erstellt das Programm ein elektronisches Dokument mit den eingegebenen Daten im PDF-Format, das digital unterschrieben werden muss (Taste „unterschreiben” anklicken). Der Vordruck wird danach beim Anklicken der Taste „senden“ automatisch an den Einheitsschalter der eingangs auszuwählenden Gemeinde verschickt.
Die eingereichten Dokumente über den Einheitsschalter haben gesetzliche Gültigkeit. Der Einheitsschalter stellt eine Empfangsbestätigung aus und schickt diese an die zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC), die der Benutzer im Antragsformular angibt. Diese Bestätigung ist für den Beginn des Fristenablaufs gemäß Art. 5, Abs. 4 und 6 des D.P.R. Nr. 160/2010 gültig.
What follows
- Banküberweisung auf das Konto der Gemeinde mit Angabe des Zahlungsgrundes (in diesem Fall muss der Online-Akte eine gescannte Kopie der Zahlungsbestätigung beigelegt werden – erst danach wird es möglich sein, mit der Akte fortzufahren; bei Überweisungen mittels Online-Banking muss die gescannte Kopie der ermächtigten und nicht der vorgemerkten Überweisung beigelegt werden).
- Online mit Kreditkarte über einen Link vom Portal des Einheitsschalters zum Portal von CartaSì (den vom System erteilten Anweisungen folgen)
Frequently asked questions
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe brauche?
Von Montag bis Freitag, von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Gibt es ein deutschsprachiges Handbuch?
Regulatory reference
Staatsgesetze
- Art. 38, Absatz 3 des Gesetzesdekrets 25. Juni 2008, Nr. 112
- Dekret des Präsidenten der Republik 07.09.2010, Nr.160
Landesgesetze
- Landesgesetz 19.07.2011, Nr.8
Rechtliche Grundlagen für die verfügbaren Online-Verfahren:
- Verfahren Einzelhandel (Landesgesetz Nr.7 vom 17. Februar 2000, Dekret des Landeshauptmanns vom 30. Oktober 2000, Nr. 39, Landesgesetz vom 16. März 2012, Nr. 7),
- Verfahren Wanderhandel und Handel auf öffentlichen Flächen (Landesgesetz Nr.7 vom 17. Februar 2000, Dekret des Landeshauptmanns vom 30. Oktober 2000, Nr. 39, Landesgesetz vom 16. März 2012, Nr. 7),
- Verfahren Urlaub auf dem Bauernhof ( Landesgesetzes Nr. 7 vom 19.09.2008),
- Friseure, Schönheitspfleger, Kosmetiker, Naildesigner (Landesgesetz vom 25. Februar 2008, Nr. 1),
- Verfahren Herstellung, Verarbeitung und öffentlicher Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten durch landwirtschaftliche Produzenten (laut Dekret des Landeshauptmanns vom 2. April 2012, Nr. 10 und laut Staatsgesetz D.Lgs. 18/05/2001, n. 228 Art.4),
- Verfahren privaten Vermietung von Gästezimmern und Ferienwohnungen (Dekret des Landeshauptmanns vom 27. August 1996, Nr. 32),
- Verfahren Gastgewerbe (Schank und Speisebetriebe z.B. Bar, Restaurant, Pizzeria usw.) (Landesgesetz vom 14. Dezember 1988, Nr. 58).
- Meldungen von Tragwerken für das gesamte Landesgebiet (Gesetz Nr. 1086 von 5. November 1971 und darauffolgende Änderungen, D.P.R Nr. 380 von 06 Juni 2001 und darauffolgende Änderungen).
