Description
Dies gilt, wenn sie allein, mit der Partnerin oder dem Partner oder mit der eigenen Familie in einer Einzel- oder Gemeinschaftswohnung außerhalb der Herkunftsfamilie leben.
Die Personen werden von den Sozialdiensten im Rahmen eines Projekts für eigenständiges Wohnen durch den Dienst „sozialpädagogische Wohnbegleitung“ begleitet.
Die Leistung hat den Zweck, das eigenständige Wohnen zu fördern und zu ermöglichen. Dadurch soll die Unterbringung in einem stationären Dienst vermieden werden.
