Description
Personen mit niedrigem Einkommen, die unter Sachwalterschaft stehen, kann ein Beitrag zur Zahlung der angemessenen Entschädigung an ihren Sachwalter oder ihrer Sachwalterin gewährt werden. Die Entschädigung wird dem dem Sachwalter oder der Sachwalterin vom Vormundschaftsrichter des Landesgerichts Bozen zugesprochen.
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Höhe der vom Vormundschaftsrichter gewährten angemessenen Entschädigung, die sich aus der von diesem unterzeichneten Auszahlungsakt ergibt, wobei der Beitrag jedoch den Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr nicht überschreiten darf.
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Höhe der vom Vormundschaftsrichter gewährten angemessenen Entschädigung, die sich aus der von diesem unterzeichneten Auszahlungsakt ergibt, wobei der Beitrag jedoch den Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr nicht überschreiten darf.
