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Service code: 3402

Beitrag zur angemessenen Entschädigung für die Sachwalterschaft

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Description

Personen mit niedrigem Einkommen, die unter Sachwalterschaft stehen, kann ein Beitrag zur Zahlung der angemessenen Entschädigung an ihren Sachwalter oder ihrer Sachwalterin gewährt werden. Die Entschädigung wird dem dem Sachwalter oder der Sachwalterin vom Vormundschaftsrichter des Landesgerichts Bozen zugesprochen.
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Höhe der vom Vormundschaftsrichter gewährten angemessenen Entschädigung, die sich aus der von diesem unterzeichneten Auszahlungsakt ergibt, wobei der Beitrag jedoch den Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr nicht überschreiten darf.

Who is the service aimed at?

Personen mit niedrigem Einkommen, die unter Sachwalterschaft stehen.

Requirements

Der Beitrag wird nur dann gewährt, wenn die unter Sachwalterschaft stehende Person und der Sachwalter und die Sachwalterin sämtliche folgenden Anforderungen erfüllen, welche mittels Ersatzerklärung im Sinne des Art. 5 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr.17 zu beweisen sind: Die De-facto-Familiengemeinschaft der unter Sachwalterschaft stehenden Person hat einen Faktor wirtschaftliche Lage nicht höher als 1,35.
Der Sachwalter und die Sachwalterin der unter Sachwalterschaft stehenden Person:
  • muss im Landesverzeichnis gemäß Artikel 5 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2018, Nr. 12, eingetragen sein,  in geltender Fassung, oder in der Rechtsanwaltskammer Bozen oder in der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen eingetragen;
  • ist mit der unter Sachwalterschaft stehenden Person weder verheiratet noch deren zusammenlebender Partner/ Partnerin;
  • ist nicht verwandt oder verschwägert bis zum dritten Grad zur Person, die unter Sachwalterschaft steht.
Es gelten die Kriterien der Staatsangehörigkeit, die für die Gewährung der Finanziellen Sozialhilfe "siehe Dienst" gültig sind.

How to apply

  1. Prüfen Sie zuerst, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  2. Füllen Sie das Formular "Antrag Leistung der dritten Ebene" aus. 
  3. Reichen Sie den Antrag auf finanzielle Sozialhilfe beim zuständigen Sozialsprengel ein.
  4. Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.

Timings and deadlines

Sie können das Ansuchen für den Beitrag jederzeit beim zuständigen Sprengel im "Dienst für Finanzielle Sozialhilfe" einreichen.
Für die Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe wird die Leistung, wenn das Gesuch vor dem 21. Tag des jeweiligen Monats vorgelegt wird, ab dem Ersten desselben Monats erbracht. Wird das Gesuch hingegen nach dem 20. Tag eines bestimmten Monats vorgelegt, wird die Leistung erst ab dem ersten Tag des Folgemonats erbracht.
Der Beitrag wird in der Regel in einer jährlichen, einmaligen Form ausgezahlt Er kann jedoch auch mehrmals ausgezahlt werden, wenn mehrere Sachwalter im selben Jahr aufeinander folgen.

Frequently asked questions

Wie kann ich Einspruch erheben? 

Gegen die Entscheidungen der Körperschaft kann innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der diesbezüglichen Mitteilung bei der Sektion für Einsprüche der Abteilung Soziales eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht werden.
Gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr.17, und Artikel 4 des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13, wegen Gesetzeswidrigkeit.


Competent structure

Wenden Sie sich an den Sozialsprengel Ihres Wohnortes, und zwar an den „Dienst für Finanzielle Sozialhilfe“.
Auf der Website "Soziales" der Autonomen Provinz Bozen finden Sie die Adressen aller Sozialsprengel in Südtirol.