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Wirtschaftsförderung für die Ausbildung – Antrag auf Auszahlung der gewährten Beiträge.

Wirtschaftsförderung für die Ausbildung – Antrag auf Auszahlung der gewährten Beiträge.
Die um Verlängerung der Frist für die Abrechnung des Beitrags angesucht haben. Die endgültige Frist ist der 31. Dezember 2026.
Die Voraussetzungen betreffen Ihr Unternehmen und die zulässigen Ausgaben. Insbesondere:
Der Beitrag wird auf der Grundlage der abgerechneten und zugelassenen Ausgaben ausgezahlt, sofern die durchgeführten Vorhaben mit den zur Förderung zugelassenen übereinstimmen und die Ausgabenbelege ausgestellt und die entsprechenden Zahlungen nach Einreichung des Förderungsantrages durchgeführt wurden.
Liegen die tatsächlich bestrittenen Ausgaben unter der zur Förderung zugelassenen Ausgabe, wird der auszuzahlende Beitrag anteilsmäßig gekürzt und auf der Grundlage der effektiv getätigten Ausgaben neu berechnet.
Für Vorhaben, die das Antrag stellende Unternehmen selbst organisiert, sind folgende Ausgaben zulässig:
Zur Authentifizierung in myCIVIS benötigen Sie:
Sie können Ihren Antrag um Auszahlung ausschließlich online über den E-Government-Dienst „Beiträge für Ausbildung (Kapitel V des Landesgesetzes Nr. 4 vom 13. Februar 1997)” über den Online-Dienst myCIVIS stellen.
Bis zum 31. Dezember 2026 können nur Unternehmen, die eine Verlängerung beantragt haben, einen Antrag auf Auszahlung stellen.
Der CUP muss für alle Anträge angegeben werden, die nach dem 21. April 2023 eingereicht worden sind. Für Anträge, die vor diesem Datum eingereicht wurden, kann eine Erklärung über das „Fehlen des CUP” ausgefüllt werden.
In der Regel innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Antrags auf Auszahlung.
Die Rechnungen müssen nach dem Datum der Einreichung des Antrages ausgestellt worden sein.
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.
Sie können die ##1## konsultieren.
Garibaldistraße 14, 39100 Bozen
Telefon 1: +39 0471 41 36 40 (Amt für Handwerk und Gewerbegebiete)
Telefon 2: +39 0471 41 37 00 (Amt für Industrie und Gruben)
Telefon 3: +39 0471 41 37 40 (Amt für Handel und Dienstleistungen)
E-Mail: economia@provincia.bz.it
PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 08:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.