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Service code: 3396

Wirtschaftsförderung – Ausbildung 2022 – 2023

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Description

Wirtschaftsförderung für die Ausbildung – Antrag auf Auszahlung der gewährten Beiträge.


Who is the service aimed at?

  • Unternehmen,
  • Freiberufler oder Freiberuflerinnen,
  • Selbstständige.

Die um Verlängerung der Frist für die Abrechnung des Beitrags angesucht haben. Die endgültige Frist ist der 31. Dezember 2026.


Requirements

Die Voraussetzungen betreffen Ihr Unternehmen und die zulässigen Ausgaben. Insbesondere:

  • Ihr Unternehmen muss im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks-, Tourismus- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen und aktiv sein. Sind die Dienstleistungsunternehmen nicht in der Handelskammer Bozen registriert, müssen sie bei der Agentur der Einnahmen gemeldet sein;
  • Ihr Unternehmen muss als Haupttätigkeit eine handwerkliche, industrielle, gewerbliche oder Dienstleistungstätigkeit in der Provinz Bozen ausüben;
  • Die zulässige Mindestausgabe beträgt 2.000,00 € pro Antrag und pro Anrechnungsjahr;
  • Die zulässige Höchstausgabe beträgt 50.000,00 € für kleine Unternehmen und 100.000,00 € für Mittel- und Großunternehmen pro Anrechnungsjahr.

Der Beitrag wird auf der Grundlage der abgerechneten und zugelassenen Ausgaben ausgezahlt, sofern die durchgeführten Vorhaben mit den zur Förderung zugelassenen übereinstimmen und die Ausgabenbelege ausgestellt und die entsprechenden Zahlungen nach Einreichung des Förderungsantrages durchgeführt wurden.

Liegen die tatsächlich bestrittenen Ausgaben unter der zur Förderung zugelassenen Ausgabe, wird der auszuzahlende Beitrag anteilsmäßig gekürzt und auf der Grundlage der effektiv getätigten Ausgaben neu berechnet.

Zulässige Ausgaben

  • Einschreibe- und Teilnahmegebühren;
  • Ausgaben für berufsbezogene Lehrgänge, die als Zusatzausbildung im einschlägigen Fachbereich dienen sollten, mit einer Höchstausgabe von 10.000,00 Euro pro Lehrgang.

Für Vorhaben, die das Antrag stellende Unternehmen selbst organisiert, sind folgende Ausgaben zulässig:

  • Referentenhonorare: (Max. 800,00 Euro für das Tageshonorar und 100,00 Euro pro Stunde, eventuelle Reisekosten inbegriffen);
  • Kosten für Saalmiete, Lehrmaterial und Simultanübersetzung.

Nicht zulässige Ausgaben

  • Personalkosten;
  • Ausgaben für den Ankauf von Maschinen und Geräten, die für das Vorhaben verwendet werden;
  • Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung der an der Ausbildung teilnehmenden Personen;
  • Werbeausgaben und Ähnliches;
  • Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren;
  • Ausgaben für die Erbringung von Dienstleistungen unter Eheleuten oder unter Verwandten bis zum dritten Grad in gerader Linie, zwischen Partner- oder verbundenen Unternehmen, zwischen einer Gesellschaft und ihren Gesellschaftern ode Gesellschafterinnen, Angestellten oder Verwaltern bzw. Verwalterinnen sowie zwischen Gesellschaften, an welchen dieselben Gesellschafter oder Gesellschafterinnen beteiligt oder in denen dieselben Verwalter oder Verwalterinnen tätig sind.

What is needed

Zur Authentifizierung in myCIVIS benötigen Sie:

  • Die Bürgerkarte oder;
  • SPID (öffentliches digitales Identitätssystem) oder;
  • elektronischen Personalausweis (CIE).

How to apply

Sie können Ihren Antrag um Auszahlung ausschließlich online über den E-Government-Dienst „Beiträge für Ausbildung (Kapitel V des Landesgesetzes Nr. 4 vom 13. Februar 1997)” über den Online-Dienst myCIVIS stellen.


What follows

>
  • Der Auszahlungsantrag muss bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden;
  • das Amt erhält Ihren Antrag und prüft die Voraussetzungen;
  • sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird der Beitrag ausgezahlt und direkt auf den von Ihnen angegebene IBAN überwiesen.

Timings and deadlines

Bis zum 31. Dezember 2026 können nur Unternehmen, die eine Verlängerung beantragt haben, einen Antrag auf Auszahlung stellen.


Frequently asked questions

Muss der CUP (Codice Unico di Progetto, einheitlicher Projektcode) auf allen Rechnungen angegeben werden?

Der CUP muss für alle Anträge angegeben werden, die nach dem 21. April 2023 eingereicht worden sind. Für Anträge, die vor diesem Datum eingereicht wurden, kann eine Erklärung über das „Fehlen des CUP” ausgefüllt werden.

Wann wird der Beitrag ausgezahlt?

In der Regel innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Antrags auf Auszahlung.

Die Rechnungen wurden vor der Beantragung des Beitrags ausgestellt. Sind sie für die Abrechnung zulässig?

Die Rechnungen müssen nach dem Datum der Einreichung des Antrages ausgestellt worden sein.



Competent structure

Abteilung Wirtschaftsentwicklung

Garibaldistraße 14, 39100 Bozen
Telefon 1: +39 0471 41 36 40 (Amt für Handwerk und Gewerbegebiete)
Telefon 2: +39 0471 41 37 00 (Amt für Industrie und Gruben)
Telefon 3: +39 0471 41 37 40 (Amt für Handel und Dienstleistungen)

E-Mail: economia@provincia.bz.it
PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 08:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.