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Service code: 3393

Wirtschaftsförderung - Internationalisierung 2022-2023

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Description

Wirtschaftsförderung der Internationalisierung im Zusammenhang mit der Teilnahme an Messen - Antrag auf Auszahlung der gewährten Beiträge.


Who is the service aimed at?

  • Kleine und mittlere Unternehmen in Form einer freigestellten Förderung gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014;
  • Großunternehmen als „De-minimis“-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013.

Die um Verlängerung der Frist für die Abrechnung des Beitrags angesucht haben. Die endgültige Frist ist der 31. Dezember 2026.


Requirements

Die folgenden Voraussetzungen betreffen Ihr Unternehmen und die zulässigen Ausgaben:

  • Ihr Unternehmen muss im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen und aktiv sein;
  • Ihr Unternehmen muss in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit als Haupttätigkeit ausüben;
  • Sie können den Antrag nur für Vorhaben stellen, die zu den förderfähigen Vorhaben gehören (Teilnahme an Messen außerhalb Südtirols, Teilnahme an digitalen Messen oder Teilnahme an bestimmten Messen in Südtirol);
  • die Mindestausgabe für förderfähige Vorhaben beträgt 2.000,00 Euro pro Antrag und pro Anrechnungsjahr;
  • Höchstausgaben:
    • für die Teilnahme an digitalen Messen pro Anrechnungsjahr: 15.000,00 Euro;
    • für förderfähige Vorhaben pro Anrechnungsjahr: 300.000,00 Euro.

Der Beitrag wird auf der Grundlage der abgerechneten und zugelassenen Ausgaben ausgezahlt, sofern die durchgeführten Vorhaben mit den zur Förderung zugelassenen übereinstimmen und die Ausgabenbelege ausgestellt und die entsprechenden Zahlungen nach Einreichung des Förderungsantrages durchgeführt wurden.

Liegen die tatsächlich bestrittenen Ausgaben unter der zur Förderung zugelassenen Ausgabe, wird der auszuzahlende Beitrag anteilsmäßig gekürzt und auf der Grundlage der effektiv getätigten Ausgaben neu berechnet.

Zulässige Ausgaben

  • Platzmiete;
  • Standmiete;
  • Kosten für den Aufbau des Standes;
  • Einschreibe- und Teilnahmegebühren;
  • ausschließlich im Fall der Teilnahme an digitalen Messen: Kosten für die Teilnahme und Realisierung der digitalen Inhalte.

Nicht zulässige Ausgaben

  • Sämtliche Kosten für die Beteiligung am IDM-Gemeinschaftsstand;
  • Eigenleistungskosten und Kosten für betriebsinternes Personal;
  • Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen unter Eheleuten, Verwandten bis zum dritten Grad in gerader Linie, zwischen Partner- oder verbundenen Unternehmen, zwischen einer Gesellschaft und ihren Gesellschaftern und Gesellschafterinnen, Angestellten oder Verwaltern und Verwalterinnen sowie zwischen Gesellschaften, an welchen dieselben Gesellschafter und Gesellschafterinnen beteiligt oder in denen dieselben Verwalter und Verwalterinnen tätig sind,
  • Kosten, die nicht unter die oben genannten förderfähigen Ausgaben fallen.

What is needed

Zur Authentifizierung in myCIVIS benötigen Sie:

  • Die Bürgerkarte oder;
  • SPID (öffentliches digitales Identitätssystem) oder;
  • elektronischen Personalausweis (CIE).

How to apply

Sie können den Antrag um Auszahlung ausschließlich über den E-Government-Dienst „Beiträge zur Internationalisierung (Kapitel VIII des Landesgesetzes Nr. 4 vom 13. Februar 1997)“ über den Online-Dienst myCIVIS stellen.


What follows

  • Der Auszahlungsantrag muss bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden;

  • das Amt erhält Ihren Antrag und prüft die Voraussetzungen;

  • sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird der Beitrag ausgezahlt und direkt auf den von Ihnen angegebene IBAN überwiesen.


Timings and deadlines

Bis zum 31. Dezember 2026 können nur Unternehmen, die eine Verlängerung beantragt haben, einen Antrag auf Auszahlung stellen.


Frequently asked questions

Muss der CUP (Codice Unico di Progetto, einheitlicher Projektcode) auf allen Rechnungen angegeben werden?

Der CUP muss für alle Anträge angegeben werden, die nach dem 21. April 2023 eingereicht werden; für Anträge, die vor diesem Datum eingereicht wurden, kann eine Erklärung über das „Fehlender CUP” ausgefüllt werden.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

In der Regel innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Antrags auf Auszahlung.

Die Rechnungen wurden vor der Beantragung des Zuschusses ausgestellt. Sind sie für die Abrechnung zulässig?

Die Anträge müssen vor Beginn des entsprechenden Vorhabens eingereicht werden. Jegliche das Vorhaben unumkehrbar machende rechtliche Verpflichtung, die die antragstellende Person vor dem Datum der Antragstellung eingeht, sowie die Ausstellung von Ausgabenbelegen, die auch nur Teilbeträge betreffen, und die Durchführung von Zahlungen jeglicher Art vor dem genannten Datum bewirken den Ausschluss von der Förderung des gesamten entsprechenden Vorhabens.



Competent structure

Abteilung Wirtschaftsentwicklung

Garibaldistraße 14, 39100 Bozen
Telefon 1: +39 0471 41 36 40 (Amt für Handwerk und Gewerbegebiete)
Telefon 2: +39 0471 41 37 00 (Amt für Industrie und Gruben)
Telefon 3: +39 0471 41 37 40 (Amt für Handel und Dienstleistungen)

E-Mail: economia@provincia.bz.it
PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website: wirstschaft.provinz.bz.it

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 09.00 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag: von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr.