Description
Außerdem ist auch ein Beitrag für Wohnungsnebenkosten für Rentner und Rentnerinnen vorgesehen.

Im Rahmen dieser Leistung ist ein Beitrag für Wohnnebenkosten für Rentner und Rentnerinnen vorgesehen. Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Rückvergütung für Personen, die Sozialgeld, Sozialrente oder eine Ergänzung zur Erreichung des Rentenmindestbetrages oder eine Sozialerhöhung der Rente oder gleichwertige Renten beziehen.
Darüber hinaus haben alleinlebende Rentner und Rentnerinnen, welche im Moment des Ansuchens 65 Jahre oder älter sind, ein Gesamtrentennettoeinkommen bis zu 10.000 € jährlich haben und die Voraussetzungen laut Artikel 20 erfüllen, Anspruch auf einen erhöhten Beitrag.