Who is the service aimed at?
- Studierende;
- Praktikantinnen und Praktikanten nach dem Studienabschluss.

Anspruch auf die Studienbeihilfe haben Praktikantinnen und Praktikanten, die:
Für die Beantragung der Studienbeihilfe muss das folgende Antragsformular ausgefüllt werden: ##4##.
Legen Sie folgende Unterlagen bei:
Es ist eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro zu erwerben.
Nach der Genehmigung des Antrags ist es erforderlich, monatlich per E‑Mail an diese Adresse pbb.ges@provinz.bz.it, die folgende Dokumentation zu übermitteln:
Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen ab Beginn des Praktikums eingereicht werden; andernfalls gilt er als unzulässig.
Nein, das ist nicht möglich, da die Absolvierung eines Vollzeitpraktikums (Full-time) eine der Voraussetzungen für den Erhalt der Studienbeihilfe ist.
Nein, es werden nur die tatsächlich geleisteten Tage berücksichtigt und der entsprechende Betrag ausbezahlt.
Nein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung wird die Höhe der Studienbeihilfe auf Grundlage der geplanten Gesamtdauer des Praktikums berechnet, und es wird ein monatlicher Fixbetrag festgelegt, der während des Praktikums nicht erhöht werden kann.
Ja, sofern die für das Praktikum erforderliche Vollzeitpräsenz eingehalten wird.
Gebäude 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon 1: +39 0471 41 81 41
Telefon 2: +39 0471 41 81 42
E-Mail: pbb.ges@provinz.bz.it
PEC: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it/de/home
Karin Giacomuzzi:
Telefon: +39 0471 41 81 42
E‑Mail: karin.giacomuzzi@provinz.bz.it
Am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Am Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.