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Service code: 3358

Studienbeihilfe für Psychologiepraktikum

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Who is the service aimed at?

  • Studierende;
  • Praktikantinnen und Praktikanten nach dem Studienabschluss.

Requirements

Anspruch auf die Studienbeihilfe haben Praktikantinnen und Praktikanten, die:

  • das Praktikum in Vollzeit in einer der oben genannten Einrichtungen absolvieren, und
  • den landesweiten Sprachtest (Deutsch/Italienisch) auf Niveau C1 oder den Zweisprachigkeitsnachweis Patentino A besitzen.

What is needed

Für die Beantragung der Studienbeihilfe muss das folgende Antragsformular ausgefüllt werden: ##4##.
Legen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Bestätigung über die Absolvierung des Vollzeitpraktikums, ausgestellt von der/dem Verantwortlichen der Einrichtung;
  • Kopie der Bescheinigung über die Sprachkenntnis Niveaustufe C1;
  • Kopie des Deckblatts des Praktikumsbüchleins;
  • Kopie eines gültigen Personalausweises;
  • Kopie des Moduls und/oder der Bestätigung über die bezahlte Stempelsteuer (falls vorgesehen);
  • Ausgefülltes Formular DT5 (##5##);
  • Ausgefülltes Formular „Zusätzliche Behandlung gemäß Art. 1 G.D. Nr. 3/2020“ (##6##).

Es ist eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro zu erwerben.


How to apply

  • Um den Antrag zu stellen, senden Sie die erforderlichen Formulare möglichst per PEC an: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it.
  • Falls Sie nicht über eine PEC verfügen, können Sie alternativ auch eine E-Mail senden, an: pbb.ges@provinz.bz.it.
Die Formulare müssen im PDF-Format übermittelt werden. Es wird ersucht, die Dokumente einzeln und nicht als ein gebündeltes PDF zu senden.

What follows

Nach der Genehmigung des Antrags ist es erforderlich, monatlich per E‑Mail an diese Adresse pbb.ges@provinz.bz.it, die folgende Dokumentation zu übermitteln:

  • Kopie des Praktikumsbüchleins des jeweiligen Monats, ausgefüllt mit den geleisteten Stunden/Tagen und unterschrieben;
  • Bestätigung über die Absolvierung des Vollzeitpraktikums für den betreffenden Monat, ausgestellt von der oder dem Verantwortlichen der Einrichtung.

Timings and deadlines

Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen ab Beginn des Praktikums eingereicht werden; andernfalls gilt er als unzulässig.


Frequently asked questions

Kann man die Studienbeihilfe auch erhalten, wenn man ein Teilzeitpraktikum absolviert?

Nein, das ist nicht möglich, da die Absolvierung eines Vollzeitpraktikums (Full-time) eine der Voraussetzungen für den Erhalt der Studienbeihilfe ist.

Erhält man den vollen Betrag, wenn man aufgrund von Krankheit und/oder persönlichen Gründen weniger als 20 Arbeitstage absolviert?

Nein, es werden nur die tatsächlich geleisteten Tage berücksichtigt und der entsprechende Betrag ausbezahlt.

Kann das Praktikum verlängert werden, um aufgrund von Krankheit und/oder persönlichen Gründen versäumte Tage nachzuholen?

Nein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung wird die Höhe der Studienbeihilfe auf Grundlage der geplanten Gesamtdauer des Praktikums berechnet, und es wird ein monatlicher Fixbetrag festgelegt, der während des Praktikums nicht erhöht werden kann.

Ist es möglich, während des Praktikums zu arbeiten?

Ja, sofern die für das Praktikum erforderliche Vollzeitpräsenz eingehalten wird.



Competent structure

Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen

Gebäude 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon 1: +39 0471 41 81 41
Telefon 2: +39 0471 41 81 42
E-Mail: pbb.ges@provinz.bz.it
PEC: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it/de/home

Kontakte

Karin Giacomuzzi:
Telefon: +39 0471 41 81 42
E‑Mail: karin.giacomuzzi@provinz.bz.it

Parteienverkehr

Am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Am Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.