Description
Der eigene Schülerverkehrsdienst bringt anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler von Sammelknotenpunkten zur Schule oder zur nächsten Haltestelle. Für das Schuljahr 2026/2027 gelten folgende Sonderregelungen und Fristen:
Ordentliche Anträge (Wiedereröffnung der Frist)
Wegen technischer Schwierigkeiten beim Umstieg auf die Plattform myCIVIS wurde die Frist einmalig wiedereröffnet.
- Zeitraum: 15. Juli 2026 bis 29. Juli 2026 (12:00 Uhr).
- Bedingung: Nur für Personen, die den Antrag technisch bedingt nicht rechtzeitig einreichen konnten. Der Online-Antrag muss zwingend mit der ##1## ergänzt werden, andernfalls ist er unzulässig.
Außerordentliche Anträge
- Zeitraum: 15. Juli 2026 bis 29. Oktober 2026 (12:00 Uhr).
- Bedingung: Nur zulässig bei Schulwechsel, Wohnsitzwechsel oder nachweisbaren Härtefällen. Die entsprechenden Nachweisdokumente sind online hochzuladen. Die Kriterien gemäß Beschluss Nr. 39/2026 bleiben unverändert.
Zuständigkeiten: Das Amt für Schulfürsorge prüft die Anträge, das Amt für Personenverkehr ist für Fahrtstrecken und Dienste zuständig.
Eine Beförderung ab Schulbeginn kann nicht garantiert werden.
