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Service code: 3309

Eigener Schülerverkehrsdienst

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Description

Der eigene Schülerverkehrsdienst bringt anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler von Sammelknotenpunkten zur Schule oder zur nächsten Haltestelle. Für das Schuljahr 2026/2027 gelten folgende Sonderregelungen und Fristen:

Ordentliche Anträge (Wiedereröffnung der Frist)

Wegen technischer Schwierigkeiten beim Umstieg auf die Plattform myCIVIS wurde die Frist einmalig wiedereröffnet.

  • Zeitraum: 15. Juli 2026 bis 29. Juli 2026 (12:00 Uhr).
  • Bedingung: Nur für Personen, die den Antrag technisch bedingt nicht rechtzeitig einreichen konnten. Der Online-Antrag muss zwingend mit der ##1## ergänzt werden, andernfalls ist er unzulässig. 

Außerordentliche Anträge

  • Zeitraum: 15. Juli 2026 bis 29. Oktober 2026 (12:00 Uhr).
  • Bedingung: Nur zulässig bei Schulwechsel, Wohnsitzwechsel oder nachweisbaren Härtefällen. Die entsprechenden Nachweisdokumente sind online hochzuladen. Die Kriterien gemäß Beschluss Nr. 39/2026 bleiben unverändert.

Zuständigkeiten: Das Amt für Schulfürsorge prüft die Anträge, das Amt für Personenverkehr ist für Fahrtstrecken und Dienste zuständig. 

Eine Beförderung ab Schulbeginn kann nicht garantiert werden.


Who is the service aimed at?

Anspruch auf den eigenen Schülerverkehrsdienst haben Schülerinnen und Schüler, die staatlich anerkannte Schulen jeder Art und Stufe oder Berufsschulen in Vollzeit in Südtirol besuchen, ihren Wohnsitz in Südtirol haben und die nötigen Voraussetzungen erfüllen.


Requirements

Grund- und Mittelschule

Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelschule:

  • wenn – auf einer Fahrstrecke – mindestens zwei Schülerinnen und Schüler keinen öffentlichen Liniendienst benutzen können, um die nächstgelegene oder zuständige Schule zu besuchen,
  • wenn sie eine Mindestentfernung von 2 km (kürzester begehbarer Weg) zwischen Wohnort und Schule oder der nächstgelegenen Haltestelle öffentlicher Linienverkehrsdienste zurücklegen müssen,
  • wenn bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel die Wartezeit vor oder nach dem Unterricht 30 Minuten überschreitet.

Ober- und Berufsschule

Schülerinnen und Schüler der Ober- und Berufsschule (Vollzeit):

  • wenn – auf einer Fahrstrecke – mindestens drei Schülerinnen oder Schüler keinen öffentlichen Liniendienst benutzen können, um die Schule zu besuchen,
  • wenn sie eine Mindestentfernung von 2,5 km (kürzester begehbarer Weg) zwischen Wohnort und Schule oder der nächstgelegenen Haltestelle öffentlicher Linienverkehrsdienste zurücklegen müssen,
  • wenn bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel die Wartezeit vor dem Unterricht 30 Minuten und nach dem Unterricht 60 Minuten überschreitet.

Weitere Informationen

Alle Schülerinnen und Schüler müssen im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein.

In der Regel wird nur eine Hin- und eine Rückfahrt (mittags oder nachmittags) eingerichtet.


How to apply

Die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler stellen den Antrag.

Die Anträge werden online eingereicht. Der Zugang ist über SPID oder über die elektronische Identitätskarte (CIE) oder über die aktivierte Bürgerkarte/nationale Dienstkarte (CNS) möglich.


What follows

  • Bis Ende Mai 2026: Bearbeitung der Anträge vonseiten des Amtes für Schulfürsorge
  • innerhalb Juni 2026: Das Dekret mit den genehmigten Anträgen wird publiziert. Die Eltern werden über nicht genehmigte und genehmigte Anträge informiert.
  • Juni bis Juli 2026: Das Amt für Personenverkehr richtet die Dienste ein.
  • Vor Schulbeginn im September 2026: Das Amt für Personenverkehr teilt den Gemeinden und den Schulen vor Schulbeginn die eingerichteten eigenen Schülerverkehrsdienste mit.
  • Ordentliche Anträge (Sonderöffnung) können vom 15. Juli bis 29. Juli online eingereicht werden. Da es sich um eine Sonderöffnung handelt, kann die Inanspruchnahme des Schülerverkehrsdienstes zu Schulbeginn nicht automatisch garantiert werden.
  • Außerordentliche Anträge können ab 15. Juli bis 29. Oktober 2026 online eingereicht werden, und zwar bei Schulwechsel, Wohnsitz- und Wohnortswechsel sowie im Falle von anderen objektiven Gründen, die angemessen belegt sein müssen.
  • Ab 15. Oktober 2026 können die Schuldirektionen ans Amt für Schulfürsorge eine E-Mail mit möglichen Gastschülerinnen und Gastschülern übermitteln, die – nach entsprechender Überprüfung – den eigenen Schülerverkehrsdienst frühestens ab November in Anspruch nehmen können.

Timings and deadlines

Die Antragsfrist läuft vom 15. Juli 2026, 12 Uhr, bis zum 29. Oktober 2026, 12 Uhr.


Frequently asked questions

Wo befinden sich die Knotenpunkte?

Die Knotenpunkte (Abfahrtsort und Ankunftsort) sind im Programm „MapView" ersichtlich: https://mapview.civis.bz.it/?lang=it&context=PROV-CIVIS-PETRA

Wo finde ich weitere Informationen zum Service?

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite des Amtes für Schulfürsorge (Abteilung Bildungsförderung) zu besuchen.

An wen kann ich mich bei speziellen Fragen wenden?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Schulfürsorge: per E-Mail an schulfuersorge@provinz.bz.it oder telefonisch 0471 412958 oder 0471 412924.