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Über diesen Dienst können Sie um Gebührenermäßigung und/oder um einen individuellen Speiseplan für Ihr Kind im Kindergarten ansuchen.

Über diesen Dienst können Sie um Gebührenermäßigung und/oder um einen individuellen Speiseplan für Ihr Kind im Kindergarten ansuchen.
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Eine Gebührenermäßigung kann beantragt werden, vorzuweisen ist der FWL-Index (Faktor der wirtschaftlichen Lage) bezogen auf das Einkommen des Vorjahres. Der FWL-Index wird bei der Einreichung der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) berechnet. Zum Beispiel: Um eine Gebührenermäßigung für das kommende Schuljahr zu beantragen, müssen Sie den FWL-Index vom vorherigen Jahr vorweisen.
Das Amt prüft Ihren Antrag.
Für den Besuch des Kindergartens bezahlen die Familien einen Kostenbeitrag. Die Gebühren und Gebührenermäßigungen legt jede Gemeinde mit einem eigenen Beschluss fest.
Ansuchen um einen individuellen Speiseplan müssen ab dem 01. August online gestellt werden, wie von der Gemeindeordnung vorgesehen. Der zugesprochene Speiseplan bleibt für den gesamten Schulzyklus des Kindes gültig.
Die genauen Abgabeterminen für die Anträge um Gebührenermäßigung und/oder um eine individuelle Diät sind im Informationsbereich verfügbar.
Website der zuständige Stelle:Dienststelle für Kindergärten