Description
Die Maßnahme „Biologische Landwirtschaft“ sieht eine jährliche Zahlung pro Hektar zugunsten der Landwirte und Landwirtinnen oder ihrer Verbände vor. Die Begünstigten verpflichten sich, die landwirtschaftlich genutzten Flächen für einen Zeitraum von fünf Jahren auf biologische Bewirtschaftung umzustellen und zu erhalten.
Die Maßnahme gilt für alle Kulturarten, mit Ausnahme der Apfelanbauflächen und ist in zwei Aktionen unterteilt:
- SRA29.1 Aktion „Umstellung auf den biologischen Landbau“;
- SRA29.2 Aktion „Beibehaltung des biologischen Landbaus“.
