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Service code: 3232

Online-Einschreibung in die Kindergärten der Autonomen Provinz Bozen

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Description

Online-Einschreibung in italienischsprachigen Kindergärten in der Autonomen Provinz Bozen.

Die Erziehungsverantwortlichen müssen jedes Jahr einen Antrag stellen. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind bereits einen Kindergarten besucht.

Besucht Ihr Kind bereits einen italienischsprachigen Kindergarten in Bozen, haben Sie Anspruch auf die Bestätigung des Kindergartenplatzes in derselben Einrichtung.

Die Bestätigung müssen Sie elektronisch beantragen. Dies ist an denselben Tagen möglich wie die Einschreibung neuer Kinder.

In Bozen müssen Sie Ihr Kind in einem Kindergarten Ihres Einzugsgebiets einschreiben. Die Einzugsgebiete finden Sie im Straßenverzeichnis.

Der Online-Dienst ist nur während des Einschreibezeitraums verfügbar. Sie erkennen dies daran, dass am Ende dieser Seite der Button „Zum Online-Dienst“ angezeigt wird.


Who is the service aimed at?

Der Dienst richtet sich an Personen, die ein Kind im Kindergarten einschreiben möchten oder müssen.


Requirements

Die Voraussetzungen betreffen das Geburtsdatum der Kinder und die Impfpflicht:

  • Das Kind muss im Dezember des Jahres der Anmeldung drei Jahre alt werden.

  • Das Kind muss die Impfpflicht erfüllen. Gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 73 vom 7. Juni 2017, umgewandelt in das Gesetz Nr. 119 vom 31. Juli 2017, und dem Gesetz Nr. 108 vom 21. September 2018.

  • Um eine Verlängerung der Besuchszeit zu beantragen, müssen beide Eltern bzw. Erziehungsberechtigte mehr Stunden arbeiten, als die Kinder in der Schule verbringen. Oder das Kind muss sich in einer von den örtlichen Behörden und Diensten dokumentierten sozialpädagogischen Situation befinden.


What is needed

Sie müssen im Besitz von SPID oder CIE sein.
  • SPID (Öffentliches System für die digitale Identität);
  • CIE (elektronische Identitätskarte);
  • Aktivierte Bürgerkarte, PIN und Lesegerät installiert.
Für die Beantragung des Dienstes sind keine besonderen Unterlagen oder Anlagen erforderlich.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
 

How to apply

Die Einschreibung erfolgt über den Online-Dienst myCIVIS. Befolgen Sie diese Schritte:

  1. Klicken Sie auf den Link "Zum Online-Dienst" am Ende dieser Seite und melden Sie sich an. Sie werden dann direkt zur Antragsseite weitergeleitet.

  2. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.

  3. Geben Sie die Daten ein.

  4. Senden Sie den Antrag ab.


What follows

Das Amt erhält Ihren Antrag.

Sie erhalten über myCIVIS oder das Amt eine Mitteilung über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Anmeldung.

Wenn Sie einen Antrag auf verlängerte Besuchszeit gestellt haben, wird dieser nach Maßgabe der Verfügbarkeit des von der Landesregierung zugewiesenen Personals geprüft und Ihnen vom Amt bis Juni mitgeteilt.


Timings and deadlines

Der Online-Antrag muss vom 8. bis 16. Januar 2026 eingereicht werden.

Nachträgliche Anmeldungen sind vom 20. bis 22. August 2026 möglich. Sie werden nur im Rahmen der verfügbaren Plätze und der zugewiesenen Mittel angenommen.


Frequently asked questions

Wie kann ich eine verlängerte Besuchszeit beantragen?

Sie können online eine Verlängerung der täglichen Besuchszeit beantragen, wenn Ihre Arbeitszeit über die normale Besuchszeit hinausgeht, und zwar zusammen mit Ihrem Antrag auf Neueinschreibung oder Bestätigung bei Einschreibung in italienischsprachige Kindergärten in der Gemeinde Bozen.

Was muss ich tun, wenn ich als Träger oder Trägerin der elterlichen Verantwortung/Erziehungsberechtigter persönlich für die Ausbildung meiner Kinder, die dem Pflichtjahr unterliegen, sorge?

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bis zum Ablauf der Anmeldefrist die ##2## bei Ihrer Wohngemeinde einreichen, in der Sie sich verpflichten, pädagogische Aktivitäten mit den Kindern durchzuführen. Sie müssen den Landesrichtlinien für Kindergärten in Südtirol entsprechen. 

Wie unterrichte ich mein Kind, wenn es vom Sanitätsbetrieb oder von den sozialen Diensten betreut wird oder vom Gesetz 104 Gebrauch macht?

Sie können die Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Anmeldung vorlegen. Alle Unterlagen in Papierform müssen bei den jeweiligen zuständigen Stellen eingereicht werden. Der Kindergarten hat Abteilungen mit einer geringen Anzahl von Kindern. Diese Organisation ermöglicht es uns, für jedes Kind geeignete Zeiten und Räume zur Verfügung zu stellen. Das Fachpersonal der Abteilung kümmert sich um alle Bedürfnisse und alle wichtigen Aspekte der Entwicklung Ihres Kindes. Die Aktivitäten werden in einer ruhigen, beruhigenden und spielerischen Umgebung durchgeführt, in der sie unbeschwerte Momente des Lernens mit anderen Kindern teilen können.

Was passiert, wenn mein Kind 60 Tage hintereinander nicht den Kindergarten besucht und ich dies nicht melde?

Wenn mein Kind 60 aufeinanderfolgende Tage lang nicht in den Kindergarten geht und ich dies nicht melde, erlischt die Kindergarteneinschreibung automatisch.

Wie kann ich mein Kind in einen anderen Kindergarten geben?

Sie können eine Übertragung online bei der Anmeldung beantragen. Ein Antrag auf Wechsel in einen Kindergarten in einem anderen Gebiet ist nur möglich:
  • aus beruflichen Gründen (Arbeitsort im Bereich des beantragten Kindergartens);
  • Bezugsperson, die das Kind betreut und in der Nähe des beantragten Kindergartens wohnt.

Was muss ich tun, wenn ich mein Kind vom Kindergarten abmelden möchte?

Um ein Kind vom Kindergarten abzumelden, müssen die Erziehungsberechtigten das entsprechende Formular an der jeweiligen zuständigen Stelle ausfüllen.
Relevante Standorte

Wo kann ich weitere nützliche Informationen über den Dienst finden?

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Forschungs- und Dokumentationszentrum: Alternativ können Sie auch die Website der Kindergärten in Südtirol besuchen.

Ich habe Probleme beim Zugriff auf myCIVIS. An wen kann ich mich wenden?

Bei technischen Problemen können Sie sich an das Callcenter wenden – gebührenfreie Nummer 800 816836 oder E-Mail: servicedesk@provinz.bz.it.
 

Regulatory reference

Für die Impfpflicht:
  • gesetzesvertretendes Dekret vom 7. Juni 2017, Nr. 73, umgewandelt durch Gesetz vom 31. Juli 2017, Nr. 119; 
  • Gesetz vom 21. September 2018, Nr. 108.

Competent structure

Ansprechpartner:

Parteienverkehr:

  • Am Schalter: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: von 8:30 bis 13:30 Uhr; Freitag: von 8:30 bis 12:00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung;
  • Telefonisch: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr; Freitag: von 8:30 bis 12:00 Uhr.