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Service code: 3206

Förderung des ländlichen Wegenetzes und der privaten Zufahrten zu den Höfen

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Description

Gewährung von Förderungen für den Bau, den Ausbau, die Befestigung und die Sanierung:

  • des ländlichen Wegenetzes;
  • der privaten Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Betrieben;
  • von Gemeindestraßen im Ländlichen Raum.

Who is the service aimed at?

  • Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern und Bonifizierungskonsortien;
  • Interessentschaften und Bodenverbesserungskonsortien;
  • landwirtschaftliche Unternehmen.

Requirements

Beihilfen für Projekte zum Neubau, der Sanierung und dem Ausbau:

  • des Ländlichen Wegenetzes, das sind öffentlich befahrbare Straßen im Ländlichen Raum;
  • von privaten Zufahrten zu landwirtschaftlichen Betrieben.

What is needed

Dem Antrag um Beihilfe müssen folgende Dokumente angehängt werden:

  • ##1##;
  • ##2##;;
  • ##3##;;
  • ##4##;
  • ##5##;
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises der antragstellenden Person oder der jeweiligen gesetzlichen Vertreter;
  • Gültiger Baurechtstitel;
  • Projektunterlagen über die durchzuführenden Arbeiten mit Kosten - Massenberechnung;
  • Gründungsurkunde und Satzung, wenn die antragstellenden Person eine juristische Person des Privatrechts ist;
  • Ermächtigung (Beschluss) zur Einreichung des Antrags, falls der Antrag von einer juristischen Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts eingereicht wird.

 



What follows

Nach Einreichung des Antrags prüft das Amt für Bergwirtschaft die Zulässigkeit des Antrags und leitet das Verwaltungsverfahren ein.

Timings and deadlines

  • Die Förderanträge können vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres beim Landesamt für Bergwirtschaft eingereicht werden;
  • Mit den Arbeiten darf erst nach der Gewährung des Beitrages begonnen werden.

Frequently asked questions

Gibt es eine Frist, innerhalb welcher die Arbeiten ausgeführt werden müssen?

Die Arbeiten müssen innerhalb von 2 Jahren ab dem Jahr des Finanzierungsdekrets abgeschlossen werden.

Wann kann ich mit den Arbeiten beginnen?

Die Arbeiten dürfen erst nach Ausstellung des Finanzierungsdekrets beginnen.

Ist es möglich, einen Vorschuss zu beantragen?

Nach Meldung des Baubeginns kann ein Vorschuss von 50% des zugesagten Beitrages beantragt werden.
##5##;