Description
Die Beihilfen im Bereich Almwirtschaft können für folgende Maßnahmen gewährt werden:
- Neubau, Sanierung und Anpassung von Almgebäuden;
- Wasserversorgung für Almpersonal und Weidevieh;
- Infrastruktur auf den Weideflächen wie Weidezäune;
- Arbeiten zur Weideverbesserung;
- Bau von Straßen oder Seilbahnen für die Zufahrt zu den Almen sowie für die interne Almerschließung.
Die gewährten Beihilfen belaufen sich auf:
- 50 % der zulässigen Kosten für Almen in Privatbesitz;
- 70 % der zulässigen Kosten für Almen im gemeinschaftlichen Eigentum (von öffentlichen oder privaten Körperschaften).
