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Service code: 3161

Konzession für die Nutzung von Grundstücken, die zum Wassergut der Autonomen Provinz Bozen gehören

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Description

Dieser Dienst betrifft die Konzession für die Beanspruchung von Gründen des öffentlichen Wassergutes, also von öffentlichen Gütern, die im Interesse der Allgemeinheit genutzt werden.

Die Nutzung dieser Güter wird so geregelt, dass ihre wichtige Funktion gewährleistet bleibt. Eine Nutzung dieser Güter ausschließlich zugunsten bestimmter Personen ist nicht vorgesehen. Wenn ihre Nutzung durch Privatpersonen mit dem öffentlichen Interesse und dem Schutz des öffentlichen Wassergutes vereinbar ist, kann ihre Nutzung an einzelne interessierte Personen zugelassen werden. In diesen Fällen erteilt das Amt für Öffentliches Wassergut die Konzession (mehrjährig) oder die Genehmigung (vorübergehend) zur Beanspruchung von Gründen des öffentlichen Wassergutes. Darin werden die Zweckbestimmung (z. B. Bewirtschaftung, Lagerung, Parkplatz usw.) sowie Grenzen und Verpflichtungen angegeben.

Who is the service aimed at?

Alle Betroffenen.
 

What is needed

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  • Unterlagen zu den beantragten Grundstücken und zur vorgesehenen Zweckbestimmung (z. B. Lagepläne, Mappenauszüge, Berichte, städtebauliche Bescheinigungen, Lizenzen usw.).

Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von je 16,00 € kaufen und das Entgelt für die Beanspruchung bezahlen. Die Gebühr wird in der erteilten Maßnahme festgelegt und nach den von der Landesregierung regelmäßig bestimmten Kriterien berechnet. Bei mehrjährigen Beanspruchungen wird die Gebühr jährlich bezahlt, bei vorübergehenden Genehmigungen im Voraus.



What follows

  1. Das Amt prüft und kontrolliert Ihren Antrag.
  2. Wenn alles in Ordnung ist, wird die Nutzung genehmigt.
  3. Wir möchten dich außerdem daran erinnern, die Verlängerung der Konzession über den folgenden Service zu beantragen: Übertragung und Erneuerung bestehender Konzessionen

Timings and deadlines

Sie müssen das Ansuchen rechtzeitig einreichen, das sind 60 Tage vorher. Somit können die Unterlagen geprüft, ein Lokalaugenschein durchgeführt und die zu überlassenden Flächen abgegrenzt werden können.