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Service code: 3156

Informationen zum berufsspezialisierenden Lehrvertrag

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Description

Dieser Dienst informiert über die berufsspezialisierende Lehre.
Mit einem berufsspezialisierenden Lehrvertrag können Sie von einem Unternehmen eingestellt oder beschäftigt werden, um einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten und im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes ausgebildet zu werden.
 

Die berufsspezialisierende Lehre ist für Personen ohne Schulabschluss genauso möglich wie für Akademiker. Sie dauert je nach Kollektivvertrag drei bis fünf Jahre.

Für einige wenige Berufsprofile der berufsspezialisierenden Lehre wurde in Abstimmung mit den Sozialpartnern eine Bildungsordnung festgelegt. Die Lehrlinge werden mit einem berufsspezialisierenden Lehrvertrag angestellt und besuchen einen entsprechenden Lehrgang. Am Ende legen diese Lehrlinge für den Erwerb des Lehrabschlusszeugnisses eine Lehrabschlussprüfung vor einer Kommission ab.
 


Who is the service aimed at?

  • Junge Menschen zwischen 18 und 29 Jahren (29 Jahre und 364 Tage);
  • 17-Jährige, die eine dreijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Requirements


What is needed

  • Meldung des Lehrverhältnisses über die Plattform ProNotel2 (Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen);
  • Modell für einen berufsspezialisierenden Lehrvertrag: ##1##;
  • einen individuellen Ausbildungsplan, der dem Vertrag beizufügen ist: ##2##;
 
Lehrberufe der berufsspezialsierenden Lehre, für die es eine Bildungsordnung gibt:
  • ##3##
  • ##4##
  • ##5##

How to apply

Eine Mitteilung an das Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung ist nicht erforderlich.

  • Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin erstellt und unterzeichnet den berufsspezialisierenden Lehrvertrag mit dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin.
  • Das Lehrverhältnis wird über die Plattform ProNotel2 oder für Unternehmen außerhalb der Region über das regionale Referenzsystem gemeldet.

Die Registrierung in ProNotel2 ist für Unternehmen mit Sitz außerhalb der Region nicht obligatorisch.


What follows

Die berufsspezifische Ausbildung, die unter der Verantwortung des Betriebs durchgeführt wird, ist in den Kollektivverträgen geregelt: Die Stundenanzahl und die möglichen Ausbildungsformen (on-the-job, Kurse,...) sind je nach angewandtem Kollektivvertrag oder Bereichsabkommen unterschiedlich. Für jeden Lehrling muss für die berufsspezifische Ausbildung ein individueller Ausbildungsplan erstellt werden, der Teil des Lehrvertrags ist. 

Kurse zu fachspezifischen Themen werden von verschiedensten Weiterbildungsträgern angeboten:

Diese Ausbildung wird ergänzt von einem öffentlichen, übergreifenden Ausbildungsangebot, das in oder außerhalb des Betriebes durchgeführt wird. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist verpflichtet, den Lehrling für 
  • 40 Stunden (20 Stunden bei Lehrlingen mit einem Universitätsabschluss) im ersten Lehrjahr
  • 80 Stunden (40 Stunden bei Lehrlingen mit Universitätsabschluss) im 2. und 3. Lehrjahr freizustellen.
 
Im ersten Lehrjahr fallen dabei 8 Stunden auf einen Pflichtkurs zu den Themen Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit und Kommunikation am Arbeitsplatz.
Für die restlichen Stunden können folgende Angebote genutzt werden:
  • Weiterbildungsangebot der Landesberufsschulen: die entsprechenden Kurse sind mit einem eigenen Symbol "BL" gekennzeichnet; die Teilnahme ist kostenlos.
  • Angebote der Bilateralen Körperschaften.
  • Angebote von anderen Organisationen, zu deren Zielen laut Statut „Aus- und Weiterbildung“ gehört.
  • Betriebsinterne Angebote (bis zu 50%).
Inhaltlich können Kurse aus folgenden und ähnlichen Bereichen gewählt werden:
  • Landessprachen und Fremdsprachen
  • Arbeitsrecht mit besonderer Berücksichtigung des Lehrvertrages
  • Arbeitssicherheit
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Kommunikation
  • Zeit- und Selbstmanagement, Kompetenzmanagement (z.B. Kompetenzenbilanz)
  • Arbeits- und Betriebsorganisation, Projektmanagement
  • Betriebswirtschaft, Management und Rechtskunde
  • Mathematik, Naturwissenschaften und Technik
  • Geschichte und Bürgerkunde.
Ausbildung für Lehrberufe der berufsspezialisierenden Lehre, für die es eine Bildungsordnung gibt

Timings and deadlines


Frequently asked questions

Wie werden die Ausbildungsstunden verteilt?

Die Anzahl der Ausbildungsstunden ist wie folgt verteilt:

  • erstes Jahr: 40 Stunden (20 Stunden für Personen mit einem akademischen Abschluss), davon 8 Pflichtstunden in den Bereichen Arbeitsrecht, Sicherheit und Kommunikation;
  • zweites und drittes Jahr: insgesamt 80 Stunden (40 Stunden für Personen mit einem akademischen Abschluss);
  • das Bildungsangebot umfasst Kurse an Berufsschulen, bilateralen Einrichtungen, anerkannten Organisationen oder im Unternehmen (maximal 50 %).

Kann die auszubildende Person Online-Kurse belegen?

Ja, aber nur, wenn am Ende eine Kursbescheinigung ausgestellt wird.

Wenn die auszubildende Person während der Lehrzeit den Betrieb wechselt, muss sie dann den obligatorischen 8-Stunden-Kurs erneut besuchen?

Nein, das ist nicht notwendig. Allerdings muss die auszubildende Person dafür zusätzliche Kursstunden absolvieren.

 

 


Regulatory reference

Sie können die Datenschutzerklärung hier nachlesen: ##1##.