Wo finde ich weitere Informationen über Lehrlingsausbildungen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website "Berufsbildung" oder im Informationsmaterial in der folgenden Broschüre: ##1##.
Ist es möglich, die Lehrlingsausbildung zu verkürzen?
Ja, aber nur, wenn die auszubildende Person die schulischen und betrieblichen Ziele in kürzerer Zeit erreicht hat, über das folgende Formular ##2##.
Muss ich am Ende des Lehrvertrags mitteilen, dass ich das Arbeitsverhältnis mit dem Lehrling fortsetzen möchte?
Nein, Lehrverträge sind von Gesetzes wegen unbefristete Arbeitsverträge. Beabsichtigt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, die auszubildende Person (nach Beendigung der Lehrlingsausbildung) als Facharbeiter oder Facharbeiterin weiterzubeschäftigen, ist keine Meldung erforderlich. Der Lehrvertrag wird automatisch in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt.
Ich interessiere mich für die Umwandlung oder Auflösung eines Lehrvertrags. Wo finde ich Informationen dazu?
Weitere Informationen über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (und damit die Umwandlung des Lehrvertrags) und die Beendigung der Lehrlingsausbildung finden Sie unter folgendem Link: ##3##.