Darf ein Lehrvertrag vor dem 15. Lebensjahr abgeschlossen werden?
Ja, jedoch darf der Arbeitsbeginn erst mit Erreichen des 15. Lebensjahres erfolgen.
Kann ich die Lehrzeiten verschiedener Verträge mit dem gleichen Beruf zusammenrechnen?
Ja, es ist möglich, die Lehrzeiten aus verschiedenen Verträgen zusammenzurechnen, sofern sie sich auf denselben Beruf beziehen. Bei Saisonlehrverhältnissen gelten acht Monate Lehrzeit als ein Lehrjahr.
Wo finde ich weitere Informationen über Lehrlingsausbildungen?
Weitere Informationen finden Sie auf der
Website "Berufsbildung" oder im Informationsmaterial in der folgenden Broschüre: ##1##.
Kann ein Lehrvertrag verlängert werden?
Ein Lehrvertrag kann um höchstens ein Jahr verlängert werden, um den Lehrabschluss zu erlangen.
Muss ich am Ende des Lehrvertrags mitteilen, dass ich das Arbeitsverhältnis mit dem Lehrling fortsetzen möchte?
Nein, Lehrverträge sind von Gesetzes wegen unbefristete Arbeitsverträge. Beabsichtigt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, die auszubildende Person (nach Beendigung der Lehrlingsausbildung) als Facharbeiter oder Facharbeiterin weiterzubeschäftigen, ist keine Meldung erforderlich. Der Lehrvertrag wird automatisch in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt.
Ich interessiere mich für die Umwandlung oder Auflösung eines Lehrvertrags. Wo finde ich Informationen dazu?
Weitere Informationen über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (und damit die Umwandlung des Lehrvertrags) und die Beendigung der Lehrlingsausbildung finden Sie unter folgendem Link: ##3##.