web
You’re offline. This is a read only version of the page.
close
Service code: 3155

Lehrvertrag zum Erwerb einer Qualifikation 

Add to Favourites
Loading...
Share

Description

Die Lehre mit Berufsschule ist eine praxisorientierte Ausbildung für 15- bis 25-Jährige, mit der sie einen Berufstitel erwerben können. Sie dauert je nach Beruf drei oder vier Jahre. Das Lernen ist dual organisiert und findet sowohl im Lehrbetrieb als auch in der Berufsschule statt. Jede Lehre schließt mit der Lehrabschlussprüfung ab. 

 


Who is the service aimed at?

Arbeitgeber oder Arbeitgeberin.

Requirements

Ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin kann mit einem jungen Menschen ein Lehrverhältnis eingehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Alter zwischen 15 und 24 Jahren (24 Jahre und 364 Tage);
  • Mittelschulabschluss (falls noch minderjährig)
Lehrlinge, die bereits einschlägige berufstheoretische Kenntnisse oder eine höhere Allgemeinbildung haben, können vollständig oder teilweise vom Schulbesuch befreit werden.

Die Lehrberufe und die Lehrzeiten sind in der Liste der Lehrberufe festgelegt. 

What is needed

  • ##1## unterzeichnet vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin und vom Lehrling (sofern minderjährig auch von den gesetzlichen Vertretern);
  • Pflichtmeldung (Comunicazione Obbligatoria Unificata – UniLav) des Arbeitsverhältnisses über das System ProNotel2. Diese Meldung muss mindestens einen Tag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen;
  • Notwendige Angaben:
    • Sprache der Berufsschule,
    • Beginn und  Ende der Lehrlingsausbildung und
    • Lehrabschluss.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


How to apply

Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin meldet das Arbeitsverhältnis online über ProNotel2. Unternehmen mit Sitz außerhalb der Provinz nutzen das entsprechende regionale System (keine Verpflichtung zur Nutzung von ProNotel2).
Wichtig: Diese Meldung muss mindestens einen Tag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen.

What follows


Timings and deadlines

Die Dauer der Lehrlingsausbildung ist in der offiziellen Liste der Lehrberufe festgelegt (in der Regel drei oder vier Jahre);

es ist möglich, die Lehrlingsausbildung um bis zu 6 Monate zu verkürzen, damit der Lehrling vorzeitig zur Lehrabschlussprüfung antreten kann. Dafür muss der Lehrling die schulische Ausbildung abgeschlossen und betrieblichen Ziele in kürzerer Zeit erreicht haben.


Frequently asked questions

Wo finde ich weitere Informationen über Lehrlingsausbildungen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung oder im Informationsmaterial in der folgenden Broschüre: ##1##.

Ist es möglich, die Lehrlingsausbildung zu verkürzen?

Ja, aber nur, wenn die auszubildende Person die schulischen und betrieblichen Ziele in kürzerer Zeit erreicht hat, über das folgende Formular ##2##.

Muss ich am Ende des Lehrvertrags mitteilen, dass ich das Arbeitsverhältnis mit dem Lehrling fortsetzen möchte?

Nein, Lehrverträge sind von Gesetzes wegen unbefristete Arbeitsverträge. Beabsichtigt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, die auszubildende Person (nach Beendigung der Lehrlingsausbildung) als Facharbeiter oder Facharbeiterin weiterzubeschäftigen, ist keine Meldung erforderlich. Der Lehrvertrag wird automatisch in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt.

Ich interessiere mich für die Umwandlung oder Auflösung eines Lehrvertrags. Wo finde ich Informationen dazu?

Weitere Informationen über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (und damit die Umwandlung des Lehrvertrags) und die Beendigung der Lehrlingsausbildung finden Sie unter folgendem Link: ##3##.


Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##1##.