Description
Dieser Beitrag unterstützt Vorhaben für den Bau sowie die außerordentliche Instandsetzung von inner- und überbetrieblichen Forstwegen.

Dieser Beitrag unterstützt Vorhaben für den Bau sowie die außerordentliche Instandsetzung von inner- und überbetrieblichen Forstwegen.
Die geplanten Vorhaben müssen Wege betreffen, die für die inner- und überbetriebliche Erschließung der Wälder dienen.
Weiters:
Für Gemeinden und Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern:
Für Interessentschaften, Bodenverbesserungskonsortien:
Senden Sie die oben genannten Unterlagen an das Landesamt für Bergwirtschaft unter einer der folgenden Adressen:
Nach Einreichung des Beitragsantrags prüft das Amt für Bergwirtschaft die Zulässigkeit des Antrags und leitet das Verwaltungsverfahren ein.
Nach Meldung des Baubeginns kann ein Vorschuss in der Höhe von 50% des zugesicherten Beitrages beantragt werden.
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Die Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. März eines jeden Jahres eingereicht werden.
Ausnahmen können in Fällen bestätigter Dringlichkeit aus phytosanitären Gründen gemacht werden.
Die Arbeiten müssen innerhalb von 2 Jahren ab dem Jahr des Konzessionsdekrets (n+2) abgeschlossen werden.
Die Arbeiten dürfen erst nach Ausstellung des Konzessionsdekrets beginnen.
Ja, nach Beginn der Arbeiten können Sie einen Vorschuss von 50 % verlangen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.
Adresse: Landhaus 6 – Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 53 60 / +39 0471 41 53 61
E-Mail: bergwirtschaft@provinz.bz.it