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Service code: 3150

Beiträge für den Bau und die Verbesserung von Trinkwasser- und Löschwasseranlagen in ländlichen Gebieten und Berggebieten

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Description

Beihilfen für Projekte zum Bau, der Erweiterung und der Erneuerung von nicht öffentlichen Trink- und Löschwasserversorgungsanlagen im Ländlichen Raum.


Who is the service aimed at?

  • Interessentschaften und Bodenverbesserungskonsortien
  • landwirtschaftliche Unternehmen.

Requirements

Die zu errichtende Anlage darf nicht als öffentliche Wasserversorgungsanlage eingestuft sein.
 

Folgende Baumaßnahmen können gefördert werden:
 

  • Quellfassungen, Speicherbecken oder -tank;
  • Rohrleitungen für die Trink- und Löschwasserversorgung;
  • Unterbrecherbauwerke;
  • Schächte, Armaturen und Hydranten.

What is needed

Dem Antrag um Beitrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
 

  • ##1##;
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises der antragstellenden Person oder der gesetzlichen Vertretung;
  • Projektunterlagen samt Kosten- Massenberechnung;

  • Gültiger Baurechtstitel;
  • ##2##.


weiters für:
Gemeinden oder andere Öffentliche Körperschaften

  • Beschluss zur Genehmigung des Projekts und zur Ermächtigung für die Einreichung des Antrags.


Interessentschaften und Bodenverbesserungskonsortien

  • Kopie der Gründungsurkunde und Satzung
  • Beschluss der Vollversammlung zur Genehmigung des Projekts: ##3##.


 



What follows

Nach Einreichung des Beitragsantrags prüft das Amt für Bergwirtschaft die Zulässigkeit des Antrags und leitet das Verwaltungsverfahren ein.

 

Nach Meldung des Baubeginns kann ein Vorschuss in der Höhe von 50% des zugesicherten Beitrages beantragt werden.
##2## 


Timings and deadlines

Der Antrag um Beihilfe kann jährlich zwischen 01. Jänner und 28. Februar eingereicht werden. Im Falle einer bestätigten Dringlichkeit bzw. Unaufschiebbarkeit gibt es keine Fristen für die Einreichung des Antrages.


Frequently asked questions

Gibt es eine Frist, innerhalb derer die Arbeiten ausgeführt werden müssen?

Ja, die Arbeiten müssen innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung des Finanzierungsdekrets abgeschlossen werden.

Wann kann ich mit den Arbeiten beginnen?

Die Arbeiten dürfen erst nach Ausstellung des Finanzierungsdekrets beginnen.

Ist es möglich, einen Vorschuss zu beantragen?

Nach Meldung des Baubeginns kann die Auszahlung eines Vorschusses in der Höhe von 50 % des Beitrages beantragt werden.