Der Antrag wird dann vom Amt für Kultur geprüft, das die Erfüllung der formalen Voraussetzungen beurteilt und ihn gegebenenfalls den Fachleuten der Unterkommission Kultur zur Stellungnahme über die öffentliche Finanzierbarkeit des Projekts oder des Ausbildungslehrgangs vorlegt. Wenn der Antrag die in den Richtlinien (Beschluss der Landesregierung 1236/2016) festgelegten Voraussetzungen erfüllt, prüft das Amt den zu gewährenden Beitrag bzw. das zu gewährende Arbeitsstipendium und stellt die entsprechenden Unterlagen aus.
Sie erhalten vom Amt für Kultur ein Schreiben, das Sie über das Ergebnis (Annahme/Ablehnung) Ihres Antrags informiert.
Sobald das Projekt oder die Ausbildung abgeschlossen ist, können Sie einen Auszahlungsantrag stellen.
Was die Auszahlung anbelangt, so werden die Förderungen, sofern kein Vorschuss gewährt wird, am Ende des Projekts/Ausbildungslehrgangs. Die Auszahlung auf der Grundlage der von den Begünstigten im Zeitplan gemachten Angaben ausgezahlt, spätestens jedoch bis zum 30. September des Jahres, das auf den Abschluss der beschriebenen Aktivitäten folgt.
Formulare
Das Formular für den Auszahlungsantrag des Beitrags finden Sie hier: ##3##.
Das Formular für den Auszahlungsantrag des Arbeitsstipendiums finden Sie hier: ##4##.