Ist es möglich, geringfügige Ausgaben in bar zu bezahlen?
Nein, ab dem 1. Januar 2025 ist dies nicht mehr möglich. Daher werden nur Ausgabenbelege, die durch nachvollziehbare Methoden wie Banküberweisung, Debitkarte, Kreditkarte, PagoPA, Zirkularscheck (Art. 35 des Richtlinienbeschlusses Nr. 959/2024) bezahlt wurden, im Bericht validiert.
Ist es möglich, freiwillige Arbeitsstunden zu verbuchen?
Ja, aber nur, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- der finanzierte Kulturverein ist eine gemeinnützige Organisation;
- die Höhe des gewährten Beitrags ist durch die (nur) bei der Autonomen Provinz Bozen eingereichten Ausgabenbelege gedeckt und begründet;
- Freiwilligenstunden decken den Betrag, der den gewährten Zuschuss übersteigt, bis zu einem Höchstsatz von 25 % der förderfähigen Ausgaben. Beispiel: förderfähige Ausgaben 10.000,00 €, Beitrag 6.000,00 €. Maximal förderfähiger Betrag für Freiwilligenarbeit = 2.500,00 € oder 25 % von 10.000,00 €.
Was passiert, wenn ich beim Ausfüllen des Auszahlungsantrags feststelle, dass die Ausgabenbelege nicht den Betrag des Beitrags oder der zulässigen Ausgaben erreichen?
Es eröffnen sich drei mögliche Szenarien:
- Beitrag erreicht, aber zulässige Ausgaben nicht erreicht;
- Beitrag nicht erreicht, aber zulässige Ausgaben erreicht;
- Beitrag und zulässige Ausgaben nicht erreicht.
Bei allen drei Hypothesen ist das Ergebnis die Neuberechnung des gewährten Beitrags mit der möglichen Rückzahlung eines Teils des liquidierten Vorschusses.