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Service code: 3116

Beiträge für Energieaudits für Unternehmen

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Description

Investitionsbeiträge für Energieaudits.

Beitragshöhe:

  • KLEINES UNTERNEHMEN: 50 % auf die zulässigen Kosten
  • MITTLERES UNTERNEHMEN: 40 % auf die zulässigen Kosten

Die zulässigen Kosten werden gemäß den geltenden Richtlinien laut BLR 1119/2025 ohne Mehrwertsteuer berechnet.

Weitere Informationen und die allgemeinen Zulassungsbedingungen für die Beitragsgewährung finden Sie in der ##1##. 


Who is the service aimed at?

  • kleine Unternehmen
  • mittlere Unternehmen
     

Requirements

 

What is needed

 

How to apply

Sie können den Antrag stellen, indem Sie die erforderlichen Unterlagen im PDF-Format an das Amt für Energie und Klimaschutz übermitteln. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten über die zertifizierte elektronische Post (PEC) an energie.energia@pec.prov.bz.it eingereicht werden.

 


What follows

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag.
  2. Sie erhalten eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens per PEC.
  3. Bei einem Antrag mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Mitteilung mit der Liste der fehlenden Unterlagen, die innerhalb von 30 Tagen nachgereicht werden müssen. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt.
  4. Die Anträge werden vom Amt innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung bearbeitet und in chronologischer Reihenfolge genehmigt – bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.
  5. Sie erhalten eine Mitteilung über die Genehmigung des Beitrags oder die Ablehnung des Antrags.

 Weitere Informationen

Für Beiträge, die über ein Haushaltsjahr gewährt wurden (Jahresbeitrag), stellen Sie den ##2## mit den erforderlichen Anlagen (siehe FAQ) innerhalb der vorgesehenen Frist per PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it).

Für Beiträge, die über mehrere Haushaltsjahre gewährt werden (mehrjährige Beiträge), müssen die entsprechenden Anträge gestellt werden. Stellen Sie für jedes Jahr innerhalb der vorgesehenen Frist den ##1##. Im letzten Jahr stellen Sie den ##2## des Beitrags mit den erforderlichen Anlagen (siehe FAQ). Die Anträge sind per PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it) einzureichen.

  • Die Auszahlungsanträge werden vom Amt innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung in chronologischer Reihenfolge bearbeitet.
  • Bei einem Auszahlungsantrag mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Mitteilung mit der Liste der fehlenden Unterlagen, die innerhalb von 30 Tagen nachgereicht werden müssen. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden wiederrufen.
  • Im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie die Überweisung des Beitrags auf das in Ihrem Auszahlungsantrag angegebene IBAN-Konto. Im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie eine Bestätigungsmitteilung. Im Falle eines negativen Ergebnisses erhalten Sie eine Mitteilung über den Widerruf des Beitrags.

 


Timings and deadlines

Die Beitragsanträge müssen vom 1. Januar bis zum 31. Mai des Jahres eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen, und in jedem Fall vor dem Beginn der in der Antragstellung vorgesehenen Maßnahme.
 


Frequently asked questions