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Service code: 3114

Beiträge für Speicherbatterien für Photovoltaikanlagen für Private

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Description

Über den Dienst können Sie Investitionsbeiträge für die Speicherbatterien für Photovoltaikanlagen beantragen. Die Beitragshöhe betrifft 30 % auf die zulässigen Kosten. Die zulässigen Kosten werden gemäß den geltenden Richtlinien laut BLR 1119/2025 ohne Mehrwertsteuer berechnet.

Weitere Informationen und die allgemeinen Zulassungsbedingungen für die Beitragsgewährung finden Sie in der ##1##.



Requirements

  • Mindestinvestition: 4.000,00 € ohne Mehrwertsteuer;
  • Die Maßnahmen müssen in Südtirol durchgeführt werden;
  • Die Maßnahme muss den Einbau von Speicherbatterien zur Speicherung der produzierten Energie von Photovoltaikanlagen betreffen.

What is needed

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

  • Die Formulare für die Antragstellung sind ab dem 1. Januar verfügbar;
  • technisches Datenblatt gemäß Vordruck;
  • detaillierter Kostenvoranschlag, inklusive eventueller technischer Ausgaben;
  • hydraulisches Funktionsschema vor und nach Durchführung der Maßnahme (für den hydraulischen Abgleich der Strängen);
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises (falls das Ansuchen handschriftlich unterzeichnet ist).
Bei Anträgen von Kondominien: Liste der Eigentümer oder Eigentümerinnen der einzelnen Baueinheiten mit:
  • Angabe der Steuernummer bzw. der MwSt.-Nummer;
  • Besitzanteil in Tausendsteln bzw. Kostenanteil an Investitionen;
  • Angabe, ob es sich beim Eigentürmer um eine natürliche Person, öffentliche Verwaltung, eine Körperschaft ohne Gewinnabsicht oder um ein Unternehmen handelt.

Sind unter den Eigentümern und Eigentümerinnen auch Unternehmen, so müssen diese das Ergänzungsformular für Unternehmen ausfüllen und dieses gemeinsam mit dem Beitragsantrag des Kondominiums einreichen.

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem Sie im Antrag (im dafür vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben.
 


How to apply

  • Die Anträge müssen über myCIVIS (siehe FAQ 1) vom 1. Jänner bis zum 31. Mai um 12:00 Uhr des Jahres eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen.
  • Bitte beachten Sie, dass die Mitteilungen zum Antrag von der Landesverwaltung über myCIVIS übermittelt werden (siehe FAQ 2).
  • Für jeden Antragsteller muss ein getrennter Antrag über myCIVIS vor Beginn der Arbeiten der betreffenden Maßnahme eingereicht werden.

What follows

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag über myCIVIS;
  2. Sie erhalten über myCIVIS (siehe FAQ 2) eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens;
  3. Bei einem Antrag mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie über myCIVIS (siehe FAQ 2) eine Mitteilung mit der Liste der fehlenden Unterlagen, die innerhalb von 30 Tagen nachzureichen sind. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt;
  4. Die Anträge werden vom Amt innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung bearbeitet und in chronologischer Reihenfolge genehmigt – solange Mittel verfügbar sind;
  5. Sie erhalten eine Mitteilung über die Genehmigung des Beitrags oder die Ablehnung des Antrags;
  6. Für Beiträge, die für ein Haushaltsjahr gewährt wurden, müssen Sie über myCIVIS fristgerecht den Antrag auf Auszahlung mit den erforderlichen Anlagen (siehe FAQ 4) stellen.
  7. Für Beiträge, die für mehrere Haushaltsjahre gewährt wurden (mehrjährige Beiträge), stellen Sie für jedes Jahr fristgerecht (siehe FAQ 5) einen Antrag auf Abrechnung. Sie können den Antrag auf Abrechnung per Einschreiben, persönlich, per E-Mail (energia@provincia.bz.it) oder PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it) einreichen. Im letzten Jahr müssen Sie fristgerecht (siehe FAQ 5) den Antrag auf Auszahlung über myCIVIS mit den erforderlichen Anlagen (siehe FAQ 4) stellen.
  8. Die Anträge auf Auszahlung werden vom Amt innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung in chronologischer Reihenfolge bearbeitet;
  9. Bei einem Antrag auf Auszahlung mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie über myCIVIS (siehe FAQ 2) eine Mitteilung mit der Liste der fehlenden Unterlagen, die innerhalb von 30 Tagen nachzureichen sind. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden widerrufen;
  10. Im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie die Überweisung des Beitrags auf das in Ihrem Antrag auf Auszahlung angegebene IBAN-Konto und eine Bestätigungsmitteilung über myCIVIS. Im Falle eines negativen Ergebnisses erhalten Sie eine Mitteilung über den Widerruf des Beitrags.

Timings and deadlines

Sie können Beitragsanträge vom 1. Januar bis zum 31. Mai des Jahres einreichen, in dem die Arbeiten beginnen - in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten, die sich auf die im Antrag vorgesehene Maßnahme beziehen.


Frequently asked questions

 


Regulatory reference