Wird garantiert, dass mein im Ausland erworbenes Diplom als gleichwertig mit dem Diplom als Meister oder Meisterin bzw. als Handelsfachwirt oder Handelsfachwirtin in Südtirol anerkannt wird?
Nein, das Amt muss zunächst das eingereichte Ansuchen und das zur Gleichstellung vorgelegte Diplom prüfen. Es muss den entsprechenden Beruf des Meisters oder der Meisterin mit den in Südtirol geltenden Berufen vergleichen. Falls nötig, wird eine fachliche Stellungnahme von berufskundigen Experten und Expertinnen eingeholt und anschließend eine Entscheidung getroffen.
Erhalte ich ein Gleichstellungsdiplom?
Nein, Sie erhalten kein Diplom. Sie erhalten ein Schreiben mit dem Titel „Gleichwertigkeit von Berufstiteln“, in dem bestätigt wird, dass Ihr im Ausland erworbenes Diplom für alle Zwecke gemäß den geltenden Bestimmungen dem entsprechenden italienischen Abschluss gleichgestellt ist.
Kann ich auch ohne Erhalt des Diploms das Emblem beantragen?
Ja, Sie können es beim zuständigen Amt für Handwerk und Gewerbegebiete – beantragen.