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Service code: 3094

Gleichstellung von Meister- und Handelsfachwirtediplomen 

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Description

Ansuchen um Gleichstellung eines außerhalb Südtirols oder im Ausland erworbenen Diploms als Meister oder Meisterin oder als Handelsfachwirt oder Handelsfachwirtin mit dem entsprechenden Südtiroler Diplom. Mit der Gleichstellung erhalten Sie die Eintragung in das Berufsmeisterverzeichnis der Autonomen Provinz Bozen.


Who is the service aimed at?

Bürger oder Bürgerinnen mit einem im Ausland oder in einer anderen Provinz erworbenen Diplom als Meister oder Meisterin bzw. als Handelsfachwirt oder Handelsfachwirtin.


Requirements

Was wird für den Antrag benötigt

  • Antrag auf Gleichstellung des Diploms;
    • Bei einem Meisterdiplom: Antragsformular (Formular)
    • Bei einem Handelsfachwirtediplom: Antragsformular (Formular)
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments;
  • Dokumentation zum außerhalb der Provinz oder im Ausland erworbenen Titel;
  • Eventuelle weitere vom zuständigen Amt verlangte Unterlagen.

Es ist eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro beizulegen.


What is needed

  • Antrag auf Gleichstellung des Diploms:

    • im Fall eines Diploms als Meister oder Meisterin: ##1##;

    • im Fall eines Diploms als Handelsfachwirt oder Handelsfachwirtin: ##1##;

  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises;

  • Unterlagen zum außerhalb der Provinz oder im Ausland erworbenen Titel;

  • gegebenenfalls weitere vom zuständigen Amt angeforderte Unterlagen.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.



What follows

  1. Das Amt nimmt Ihren Antrag entgegen und prüft das Ansuchen anhand der beigefügten Unterlagen;

  2. es werden die zuständige Prüfungskommission oder fachkundige Experten und Expertinnen angehört;

  3. fällt das Ergebnis positiv aus, wird Ihnen die Gleichstellung bestätigt.


Timings and deadlines

Fristen und Termine

Für diesen Dienst sind keine spezifischen Fristen vorgesehen.

Frequently asked questions

Wird garantiert, dass mein im Ausland erworbenes Diplom als gleichwertig mit dem Diplom als Meister oder Meisterin bzw. als Handelsfachwirt oder Handelsfachwirtin in Südtirol anerkannt wird?

Nein, das Amt muss zunächst das eingereichte Ansuchen und das zur Gleichstellung vorgelegte Diplom prüfen. Es muss den entsprechenden Beruf des Meisters oder der Meisterin mit den in Südtirol geltenden Berufen vergleichen. Falls nötig, wird eine fachliche Stellungnahme von berufskundigen Experten und Expertinnen eingeholt und anschließend eine Entscheidung getroffen.

Erhalte ich ein Gleichstellungsdiplom?

Nein, Sie erhalten kein Diplom. Sie erhalten ein Schreiben mit dem Titel „Gleichwertigkeit von Berufstiteln“, in dem bestätigt wird, dass Ihr im Ausland erworbenes Diplom für alle Zwecke gemäß den geltenden Bestimmungen dem entsprechenden italienischen Abschluss gleichgestellt ist.

Kann ich auch ohne Erhalt des Diploms das Emblem beantragen?

Ja, Sie können es beim zuständigen Amt für Handwerk und Gewerbegebiete – beantragen.