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Service code: 3093

Anerkennung eines im Ausland erworbenen Lehrabschlusses in seltenen Berufen

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Description

Dieser Dienst ermöglicht es, die Gleichstellung eines im Ausland (Österreich oder Deutschland) erworbenen Lehrabschlusses zu erhalten, sofern der Lehrvertrag in Südtirol abgeschlossen worden ist, der Lehrling aber die Berufsschule und die Lehrabschlussprüfung im Ausland absolviert hat.  Dies trifft für Lehrberufe zu, für die es in Südtirol nur sehr wenige Lehrlinge gibt und für die deshalb kein Berufsschulunterricht in Südtirol angeboten wird. Sie können ein Südtiroler Diplom über die abgeschlossene Lehrlingsausbildung für den entsprechenden Beruf erhalten.


Who is the service aimed at?

Auszubildende, die:

  • in Südtirol einen Lehrvertrag in einem Beruf abgeschlossen haben, für den der Schulbesuch im Ausland vorgesehen ist;
  • von Amts wegen in einer Berufsschule im deutschsprachigen Ausland (Österreich oder Deutschland) eingeschrieben waren und auch die Lehrabschlussprüfung dort absolviert haben. 

Requirements

Die Voraussetzung betreffen:

  • einen Lehrvertrag in Südtirol gemäß Landesgesetz Nr. 12/2012, Art. 1, Abs. 1, Buchst. a);
  • den verpflichtenden Besuch einer Berufsschule und das Bestehen der Lehrabschlussprüfung in Österreich oder Deutschland.

What is needed

  • ##1##;
  • Originaldiplom oder unbeglaubigte Kopie mit Eigenerklärung, dass die Kopie dem Original entspricht (siehe entsprechendes Feld auf dem Antragsformular);
  • unbeglaubigte Kopie eines gültigen Erkennungsausweises.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.



What follows

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag angenommen wurde;
  3. Im Falle fehlender Unterlagen werden Sie kontaktiert;
  4. Wenn alle Unterlagen korrekt und vollständig sind, erhalten Sie das Südtiroler Lehrabschlussdiplom für den entsprechenden Beruf;
  5. Sie erhalten einen offiziellen Bescheid über das Ergebnis Ihres Antrags (per E-Mail oder Post) und im Falle eines positiven Bescheids die Information, dass Sie das Diplom im zuständigen Amt abholen können;

Timings and deadlines

Für diesen Dienst sind keine besonderen Fristen vorgesehen.
Der Antrag kann zu jedem Zeitpunkt gestellt werden.