Wenn es mehr als einen Berufsschulstandort gibt, werden Sie in der Schule eingeschrieben, die dem Standort des Lehrbetriebs am nächsten ist. Nur Lehrlinge im Gastgewerbe besuchen die Schule, die ihrem Wohnort am nächsten liegt. Der Unterricht findet in Blockkursen oder über das gesamte Schuljahr an einem Tag pro Woche statt.
Die Schule setzt sich mit dem Lehrling und dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin in Verbindung und informiert sie rechtzeitig über den Schulbeginn. Der Lehrbetrieb hat die Pflicht, die Lehrlinge für die Dauer des Unterrichts und der Prüfungen von der Arbeit freizustellen. Die Berufsschule informiert Ihren Lehrbetrieb, wenn Sie dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.