Description
Für Splitterberufe übernimmt das Land Südtirol direkt die Kosten für den Besuch einer Berufsschule im Ausland oder in einer anderen Provinz. Zudem können Sie die Rückerstattung der Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten und Prüfungsgebühren beantragen.
Splitterberufe sind all jene Lehrberufe, für die aufgrund einer zu geringen Anzahl von auszubildenden Personen keine Lehrlingsausbildung in Südtirol angeboten werden kann. Deshalb müssen die auszubildenden Personen eine entsprechende Fachklasse an einer Berufsschule außerhalb des Landes Südtirol oder im Ausland besuchen.
Es werden erstattet:
- 2 Hin- und 2 Rückfahrten bei einem Unterrichtsblock pro Schuljahr, z. B. in Österreich;
- 1 Hin- und 1 Rückfahrt pro Block für mehrere Unterrichtsblöcke pro Schuljahr, z. B. in Deutschland.
Ab dem 1. September 2024 werden vom Land Südtirol folgende Kosten vergütet:
- für Unterkunft und volle Verpflegung: bis zu 52,40 Euro am Tag;
- für Unterkunft, Frühstück und Mittag- oder Abendessen: bis zu 45,50 Euro;
- für Unterkunft und Frühstück: 39,30 €;
- für Unterkunft: 36,70 €;
- für Frühstück: 3,30 €;
- für Mittag- oder Abendessen: 7,90 €;
- Die Vergütung der Reisekosten erfolgt bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder anderer Formen des Linienverkehrs auf der Straße und Schiene zum Basistarif. Für die Benutzung von anderen Transportmitteln wird eine Kilometerpauschale von 0,25 €/km vergütet.
- Reisekosten für öffentliche Verkehrsmittel für diejenigen, die im Ausland zwischen Schule und Auslandsunterkunft pendeln müssen, können vergütet werden, wenn sie den Betrag von 50,00 € überschreiten.
