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Service code: 3086

Rückvergütung der Heim- und Fahrtkosten für Lehrlinge an Schulen außerhalb von Südtirol

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Description

Für Splitterberufe übernimmt das Land Südtirol direkt die Kosten für den Besuch einer Berufsschule im Ausland oder in einer anderen Provinz. Zudem können Sie die Rückerstattung der Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten und Prüfungsgebühren beantragen.

Splitterberufe sind all jene Lehrberufe, für die aufgrund einer zu geringen Anzahl von auszubildenden Personen keine Lehrlingsausbildung in Südtirol angeboten werden kann. Deshalb müssen die auszubildenden Personen eine entsprechende Fachklasse an einer Berufsschule außerhalb des Landes Südtirol oder im Ausland besuchen.

Es werden erstattet:

  • 2 Hin- und 2 Rückfahrten bei einem Unterrichtsblock pro Schuljahr, z. B. in Österreich;
  • 1 Hin- und 1 Rückfahrt pro Block für mehrere Unterrichtsblöcke pro Schuljahr, z. B. in Deutschland.

Ab dem 1. September 2024 werden vom Land Südtirol folgende Kosten vergütet:

  • für Unterkunft und volle Verpflegung: bis zu 52,40 Euro am Tag;
  • für Unterkunft, Frühstück und Mittag- oder Abendessen: bis zu 45,50 Euro;
  • für Unterkunft und Frühstück: 39,30 €;
  • für Unterkunft: 36,70 €;
  • für Frühstück: 3,30 €;
  • für Mittag- oder Abendessen: 7,90 €;
  • Die Vergütung der Reisekosten erfolgt bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder anderer Formen des Linienverkehrs auf der Straße und Schiene zum Basistarif. Für die Benutzung von anderen Transportmitteln wird eine Kilometerpauschale von 0,25 €/km vergütet.
  • Reisekosten für öffentliche Verkehrsmittel für diejenigen, die im Ausland zwischen Schule und Auslandsunterkunft pendeln müssen, können vergütet werden, wenn sie den Betrag von 50,00 € überschreiten.

Who is the service aimed at?

Auszubildende in Splitterberufen

 


Requirements

Sie sind anspruchsberechtigt, wenn:

  • Sie in einer Gemeinde der Provinz Bozen ansässig sind oder dort Ihr Domizil aus Ausbildungsgründen haben;
  • Sie einen Lehrvertrag in einem sogenannten Splitterberuf  (laut Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a) des Landesgesetzes vom 4. Juli 2012, Nr. 12) abgeschlossen haben, aber aufgrund der geringen Anzahl an auszubildenden Personen in Südtirol kein Berufsschulbesuch angeboten werden kann und Sie deshalb die entsprechenden Berufsschulklassen in einer Berufsschule im Ausland besuchen.

 


What is needed

Um Leistungen zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen im Original vorlegen:

  • ##1## (Schulstandort in Österreich) / ##2## (Schulstandort Deutschland oder Schweiz); evtl. ##5## (Inkassovollmacht bei volljährigen Lehrlingen)
  • Zahlungsaufforderung des Wohnheims, Zahlungsbestätigung (Durchführungsbestätigung). Bei Unterbringung bei Privatpersonen: ordentliche Steuerrechnung und Zahlungsbestätigung;
  • Quittung/Beleg für jede Mahlzeit (falls keine Vollverpflegung);
  • Bahn- und/oder Busfahrkarten;
  • Rechnung und Zahlungsbestätigung der Prüfungsgebühr.

Für das Essen in einer Mensa können Sammelrechnungen eingereicht werden. Diese müssen folgende Angaben enthalten:

  • Anzahl der Mahlzeiten;
  • Datum und Preis pro Mahlzeit (z. B. 20 Mittagessen mit jeweils angegebenem Datum zum Preis von 5 Euro ergeben insgesamt 100,00 Euro). Die Angabe zum Einzelpreis ist notwendig, da die Vergütung je Mahlzeit erfolgt.

Für die Verpflegung in Privatunterkünften können nur Belege angenommen werden, aus denen hervorgeht, dass das Mittag- oder Abendessen in einem gastgewerblichen Betrieb eingenommen wurde.

Kassabelege von Supermärkten, Bäckereien usw. können nicht angenommen werden.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.

 


How to apply

Sie können den Antrag innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende jedes Lehrgangs (ab dem Ende jeder einzelnen Klasse) bzw.  der Lehrabschlussprüfung beim Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung einreichen. Falls zwischen dem Blockkurs an der Berufsschule und der Lehrabschlussprüfung  ein zeitlicher Abstand besteht, müssen Sie getrennt abrechnen, um die Frist von 2 Monaten nach Ende des Blockkurses einzuhalten.

 


What follows

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag angenommen wurde;
  3. Im Falle fehlender Unterlagen werden Sie kontaktiert;
  4. Wenn alle Unterlagen korrekt sind, erhalten Sie die Zahlung über das Amt für Ausgaben.

Timings and deadlines

Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung des Lehrgangs (nach Ende jeder einzelnen Klasse) bzw. der Lehrabschlussprüfung einreichen. Andernfalls verlieren Sie Ihren Anspruch auf Rückvergütung der Kosten.

 


Frequently asked questions

Werden die Unterkunftskosten vergütet, auch wenn sie vom Ausbildungsbetrieb bezahlt wurden?

Nein, die Ausbildungsbetriebe haben keinen Anspruch auf Rückvergütung der Unterkunftskosten.

 

Können die Eltern, wenn sie den Lehrling in ihrem Privatfahrzeug zur Unterkunft im Ausland begleiten, auch die Vergütung für die Rückfahrt am selben Tag beantragen?

Nein, erstattet werden nur die Fahrten, die mit dem Lehrling im Auto zurückgelegt werden.

 

Kann ich die Rückvergütung auch nach Ablauf der 2-Monats-Frist beantragen?

Im Prinzip nein. In besonderen, hinreichend begründeten Fällen, kann die Frist um weitere zwei Monate verlängert werden, sofern ein entsprechender Antrag vor Ablauf der Frist gestellt wird.